Hohe Quadratmeterpreise, teure Kredite: Ein eigenes Grundstück mit Eigenheim ist derzeit für viele nicht erschwinglich. Doch es gibt eine andere Möglichkeit: Ein Haus zu kaufen oder zu bauen auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört. Erbbaurecht wird das genannt. Die Bewohner bezahlen jedes Jahr an den Eigentümer lediglich eine Art Gebühr, den Erbbauzins. Auch für Kommunen als Grundstückseigentümer wird es immer mehr zu einer Alternative (Artikel links). In einem Fall aber hat dieses Modell jetzt im Allgäu für Ärger gesorgt. Und Dr. Holger Hoffmann auf den Plan gerufen, Fachanwalt für Erbrecht aus Memmingen.
Anwalt kritisiert Stiftung