Im Ermittlungsfall gegen Mitarbeiter der Memminger Stadtverwaltung gibt es neue Erkenntnisse. Es ist ein Strafbefehl gegen ein Unternehmen erlassen worden, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Da das Unternehmen dagegen Einspruch eingelegt hat, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Verdacht der Vorteilsgewährung
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden