Seit dieser Woche gilt sie. Beim Arzt, beim Einkaufen oder in Bus und Bahn muss seit letztem Montag eine FFP2-Maske getragen werden. Nun endet auch die Kulanzwoche. Wer ohne die meist weiße Schutzmaske erwischt wird, muss zahlen.
Wie soll die FFP2-Maskenpflicht im Allgäu kontrolliert werden?
Schwerpunktkontrollen sind im Allgäu bislang keine angekündigt, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage unserer Redaktion. Allerdings würden ab Montag erneut Bereitschaftspolizisten die Dienststellen im Allgäu bei den Corona-Kontrollen unterstützen.
Aus dem Innenministerium heißt es: "Selbstverständlich wird die Bayerische Polizei auch die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV verstärkt kontrollieren, neben den Kontrollen durch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel."
Ohne FFP2-Maske in Bus, Bahn oder beim Einkaufen: Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer ohne FFP2-Schutzmaske im Supermarkt oder im öffentlichen Nahverkehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Allerdings signalisiert das Innenministerium: Wer eine unzureichende Maske - also einen Mund-Nasen-Schutz aus Stoff - trägt, kann zumindest ein Stück weit auf Milde hoffen.
Wie gut klappt es bislang mit der FFP2-Maskenpflicht?
Im öffentlichen Nahverkehr sind Menschen mit unzureichenden Masken offenbar sehr selten geworden. In Augsburg sprach man zum Ende der Woche von etwa einem Prozent und einer "fast vorbildlichen" Situation. In München bemerkte die U-Bahn-Wache nach Auskunft der Stadtwerke kaum noch Menschen mit Stoffmasken. In Nürnberg liegt der Anteil von Menschen mit FFP2-Maske laut Verkehrsgesellschaft inzwischen bei rund 98 bis 99 Prozent. Schon am ersten Tag funktionierte die Vorschrift auch in Marktoberdorf gut.
Kann man FFP2-Masken wiederverwenden?
In Österreich bekommen Kunden von Supermärkten die FFP2-Maske teils kostenlos. In Deutschland erhalten pflegende Angehörige, Vorerkrankte und Senioren die Schutzmasken, ohne dafür bezahlen zu müssen. Deshalb stellt sich die Frage: Kann man FFP2-Masken wiederverwenden? Die ausführliche Antwort finden Sie hier.

Welche Masken darf ich beim Einkaufen tragen?
Seit Montag gilt in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken zum Schutz vor dem Coronavirus. Auch vergleichbare oder höhere Standards sind erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94, DS und KN95. Das Bußgeld für Verletzungen der Maskenpflicht ist mit den neuen Regeln nicht erhöht worden, nur die Bedingungen, wie sie zu erfüllen ist, wurden verschärft.
Die neue Regelung hat teilweise zu erhöhten Preisen für FFP2-Masken und Engpässen in einzelnen Geschäften geführt. Die Versorgung ist aber gesichert, wie Innenministerium, Handelsverband und Apothekerverband versichern.
FFP2-Masken: Wie erkenne ich geprüfte und sichere Masken?
In Bayern müssen FFP2-Masken getragen werden. Doch es sind Fälschungen im Umlauf. Wie man das Risiko, beim Kauf übers Ohr gehauen zu werden, minimieren kann, zeigen wir hier.
(mit dpa)