Zwei Mal sind in den vergangenen Tagen Passagiere am Flughafen Memmingen kurzfristig von ihrem Flug ausgeschlossen worden. Im ersten Fall am Freitagnachmittag fielen zwei laut Polizei betrunkene Frauen auf, die trotz strengen Verbots auf dem Vorfeld des Flughafens eine Zigarette anzündeten. Am Samstagnachmittag durften dann drei Männer ihren Flug von Memmingen nach Kroatien nicht antreten, weil sie ebenfalls auf dem Vorfeld geraucht hatten. In beiden Fällen war die Grenzpolizei Memmingen im Einsatz. Und in beiden Fällen könnten die Verstöße die Betroffenen - zusätzlich zum verpassten Flug - richtig teuer kommen.
Was ist das Vorfeld am Memminger Flughafen?
Das Vorfeld ist der Bereich an einem Flughafen, auf dem Flugzeuge vor und nach der Landung fahren und stehen. Am Flughafen in Memmingen gibt es laut Polizeisprecher Dominic Geißler die Besonderheit, dass Passagiere oft direkt vom Terminal über das Vorfeld zum Flugzeug laufen oder zurück. Dabei bilden sich oft kleinere Warteschlangen auf dem Vorfeld.
Welche Regeln zum Rauchen gelten auf dem Vorfeld des Memminger Flughafens?
Das Rauchen ist dort nach den Regeln des zuständigen Landratsamtes Unterallgäu und des Luftamts Südbayern strengstens verboten. Denn die Flugzeuge sind laut Geißler auf dem Vorfeld meist schon oder noch in Betrieb. Die Glut der Zigarette oder die Flamme des Feuerzeugs könnte dort mit dem Kerosin reagieren und zu Explosionen führen.
Grundsätzlich dürfen Raucher aber ein Feuerzeug mit ins Flugzeug nehmen, zwar nicht im Handgepäck, aber direkt am Körper - zum Beispiel in der Hosentasche.
Reicht das Rauchen allein, um vom Flug ausgeschlossen zu werden?
Ein Verstoß gegen das Verbot ist laut Geißler eine Ordnungswidrigkeit. Das allein kann schon ausreichen, um von einem Flug ausgeschlossen zu werden - so wie bei den drei Männern, die vergangene Woche nach Kroatien fliegen wollten. Meist sind die Passagiere allerdings zusätzlich betrunken oder zeigen sich uneinsichtig.
Was passiert bei einem Verstoß und wie hoch ist das Bußgeld?
In diesen Fällen informiert das Flughafenpersonal die Grenzpolizei Memmingen. Die Beamten fordern den Passagier oder die Passagierin dann auf, mit dem Rauchen aufzuhören, nehmen die Personalien auf und erstellen eine Anzeige. Hinzu kommt ein Bußgeld, das bis zu 1000 Euro betragen kann. Fluggäste aus dem Ausland müssen stattdessen eine sogenannte Sicherheitsleistung in ähnlicher Höhe bezahlen.
Wer entscheidet ob ein Fluggast mitfliegen darf oder nicht?
Die Polizei informiert die Airlines über den Verstoß. Die Entscheidung darüber, ob ein Passagier mitfliegen darf, trifft Geißler zufolge der Pilot oder die Airline. Diese haben sozusagen das „Hausrecht“ für das Flugzeug und können Fluggästen das Boarding verweigern.
Häufen sich die Fälle rauchender Passagiere bei Flügen, etwa nach Mallorca?
Die Fälle von rauchenden Passagieren auf dem Vorfeld des Memminger Flughafens häufen sich nicht, sagt der Polizeisprecher. Er nennt es eher einen Zufall, dass zwei Mal innerhalb kurzer Zeit Fluggäste gegen die Regel verstießen. Insgesamt registrierte die Polizei heuer nur insgesamt acht Fälle. Auch eine spezielle Häufung bei bestimmten Flugzielen - etwa nach Mallorca - gebe es nicht.
Bekommen Betroffene, denen das Boarding verweigert wird, die Flugkosten erstattet?
Vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist, sieht es für auffällige Fluggäste schlecht aus. Denn Passagiere, die die Luftsicherheit durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gefährden, brauchen von der Airline nicht mitgenommen werden. Das hat etwa das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Urteil vom 27.5.2020, Az.: 32 C 784/19 (89)). Ist der Ausschluss vom Flug gerechtfertigt, haben die betroffenen Passagiere auch kein Recht auf eine Entschädigungsleistung. Auch das Amtsgericht München entschied in einem ähnlichen Fall (Urteil vom 23.7.2019, 182 C 18938/18), dass betrunkenen Passagieren der Mitflug verweigert werden war - ohne Anspruch auf Entschädigung.
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