Draußen demonstrieren vor allem in größeren Städten immer mehr Menschen gegen die Einschränkungen wegen der Corona-Krise. Drinnen in den Friseursalons, die seit dem 4. Mai wieder geöffnet haben dürfen, sind die Vorschriften wie Mundschutz oder Desinfektion aber kaum ein Thema. Auch nicht der Datenschutz, obwohl jeder Kunde vor dem Haarschnitt erst einmal ein Formular ausfüllen muss. Darauf ist zu notieren, wie er heißt, wie er telefonisch zu erreichen ist und wann er den Salon betreten und wieder verlassen hat. Der Friseur hat diese Daten dann drei Wochen lang aufzubewahren.
Kunde nur nach Einverständnis bedienen
Mit dieser Datenschutz-Verordnung soll eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden können. Eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.
Eine haarige Sache? „Überhaupt nicht“, sagt Enrico Karrer, Obmann der Friseur-Innung Memmingen-Mindelheim. Die Kunden würden dies voll akzeptieren. Sie seien vielmehr froh, dass sie nach vielen Wochen endlich wieder einen Termin zum Haareschneiden bekommen haben.
„Außerdem“, so Karrer weiter, „haben wir von den Stammkunden ohnehin die meisten Daten im Computer“. Der Obmann hat noch von keinem einzigen Fall gehört, wo sich ein Kunde wegen des Datenblattes beschwert oder gar den Termin habe platzen lassen.
"Eine vertretbare Lösung"
Auch Alexander Filipi vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht in der Speicherung von Namen und Kontaktdaten beim Friseur „eine vertretbare Lösung, sofern dies aus infektionsfachlicher Sicht einen Beitrag zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu leisten imstande ist.“ Datenschutzrechtlich sei ein solches Vorgehen nicht zu beanstanden.
Wie Karrer sind dem Datenschutzamt ebenfalls bisher keine Fälle bekannt, dass sich Kunden der wegen Corona verordneten Datenerhebung widersetzt hätten.