Pflege-Skandal in Seeg

Anklage gegen Seeger Bürgermeister: Jetzt bezieht der Anwalt Stellung

Gegenüber der Allgäuer Zeitung hat sich der Anwalt des Seeger Bürgermeisters zu der Anklage geäußert.

Gegenüber der Allgäuer Zeitung hat sich der Anwalt des Seeger Bürgermeisters zu der Anklage geäußert.

Bild: Benedikt Sieger (Archivbilder)

Gegenüber der Allgäuer Zeitung hat sich der Anwalt des Seeger Bürgermeisters zu der Anklage geäußert.

Bild: Benedikt Sieger (Archivbilder)

Der Verteidiger des in U-Haft sitzenden Bürgermeisters von Seeg im Ostallgäu äußert sich. Eine Analyse der Vorwürfe stehe aber noch aus.
22.08.2023 | Stand: 08:05 Uhr

Nach der Veröffentlichung der Anklage gegen Markus Berktold, den Bürgermeister von Seeg, hat sich nun dessen Anwalt Robert Chasklowicz geäußert. Für einen Rücktritt des in U-Haft sitzenden Bürgermeisters Markus Berktold aus Seeg (Kreis Ostallgäu), gebe es keinen Anlass, teilt der Verteidiger mit.

Anwalt des Seeger Bürgermeisters äußert sich: Es wurden keine Scheinrechnungen erstellt

„Ich hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass Herrn Berktold von der Staatsanwaltschaft keinerlei Verfehlungen im Zusammenhang mit seinem Bürgermeisteramt zur Last gelegt werden.“ Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sei ihm erst vor wenigen Tagen zugestellt worden. Eine Stellungnahme zu den Tatvorwürfen könne er erst nach einer Analyse abgeben.

Dennoch könne er dazu unter anderem Folgendes sagen: Falsch sei, dass Berktold sich ein Firmengeflecht mit dem Ziel geschaffen habe, seine Unternehmen mit unlauteren Mitteln und frischem Kapital zu versorgen. Es habe kein Firmengeflecht gegeben, teilt Chasklowicz mit. Die Firmen seien auf Rat eines Unternehmens- und Steuerberaters gegründet und damit die Pflege in Seeg gewährleistet und sichergestellt worden.

Pflegeskandal in Seeg: Anwalt weist viele Anschuldigungen zurück

Auch den Vorwurf von erstellten Scheinrechnungen weist der Anwalt zurück. Und zum Waffenbesitz sagt Robert Chasklowicz, dass der Seeger Bürgermeister eine gültige Erlaubnis besessen habe. Diese habe allerdings zwei ältere Waffen nicht umfasst, fügt der Rechtsanwalt hinzu.

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