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Flüchtlingsheim Nesselwang: Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg - Petitionsausschuss des bayerischen Landtags lehnt Beschwerde ab

Umstrittenes Vorhaben

Geplantes Flüchtlingsheim in Nesselwang - Urteil der Richter ist gefallen

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    In diesem Gebäude an der Hauptstraße in Nesselwang soll ein Flüchtlingswohnheim für bis zu 32 Personen eingerichtet werden.
    In diesem Gebäude an der Hauptstraße in Nesselwang soll ein Flüchtlingswohnheim für bis zu 32 Personen eingerichtet werden. Foto: Markus Röck

    Erst am Mittwoch hatte der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags eine Beschwerde gegen das geplante Flüchtlingsheim in Nesselwang abgelehnt. Nun ist auch klar, wie das Verwaltungsgericht Augsburg das Vorhaben sieht: Die Richter wiesen die Klage ab. Das teilt Dr. Florian Jung, Richter am Verwaltungsgericht und Pressesprecher, auf Anfrage unserer Redaktion. Eine Begründung, warum so entschieden wurde, lieferte Jung auf Nachfrage bislang nicht.

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