Bei einer Wanderung am Kenzengebiet bei Halblech ist ein 81-jähriger Allgäuer ums Leben gekommen.
Bild: Mark Bihler
Bei einer Wanderung am Kenzengebiet bei Halblech ist ein 81-jähriger Allgäuer ums Leben gekommen.
Bild: Mark Bihler
Update: Der seit drei Wochen vermisste 81-Jährige wurde tot im Gebirge aufgefunden. Das teilte die Polizei nun mit.
Ein Jäger hatte einen Rucksack unterhalb eines Bergwanderweges im Bereich unterhalb dem Weitalpspitz (1870 Meter) entdeckt und die Polizei verständigt.
Der Verdacht, dass es sich dabei um den Rucksack des Wanderers handelte, bestätigte sich leider: Mitglieder der Alpinen Einsatzgruppe der Polizei fanden in der Nähe die Leiche des 81-Jährigen. Der Fundort liegt laut Polizei in der Talsenke zwischen Weitalpspitz und Scheinbergspitz.
Die Leiche wurde von einem Polizeihubschrauber geborgen. Die Ermittlungen zum Unfallhergang hat die Alpine Einsatzgruppe der Polizei übernommen. Laut aktuellem Sachstand deutet nichts auf ein Fremdverschulden hin.
Originalmeldung: Seit Dienstag, 12. September wird ein 81-jähriger Wanderer im Kenzengebiet bei Halblech vermisst.
Trotz intensiver Suche konnte der Mann noch nicht gefunden werden. "Die Suche nach dem Wanderer geht heute weiter", bestätigt die Polizei auf Nachfrage von allgaeuer-zeitung.de
Der vermisste Senior könnte sich in einer Notlage befinden. Die Polizei hatte bereits am Dienstagmittag eine Öffentlichkeitsfahndung herausgegeben und bittet um Mithilfe.
Der Mann brach am Dienstagmorgen zu einer Wanderung in das Kenzengebiet bei Halblech auf. Er fuhr mit dem Bus zur Kenzenhütte und wollte entweder die Kesselrunde gehen oder die Hochplatte überschreiten, teilt die Polizei mit.
Der vermisste 81-Jährige ist auf Medikamente angewiesen, die er nicht bei sich hat. Er könnte deshalb in einer Notsituation sein.
Die bisherigen Suchmaßnahmen der Bergwacht und der Polizei führten nicht zum Auffinden des vermissten Wanderers. Im Einsatz war am Dienstag neben den Polizeibeamten der Alpinen Einsatzgruppe auch ein Polizeihubschrauber sowie die Rettungshunde der DLRG Füssen.
Dass um Hilfe aus der Öffentlichkeit gebeten wird, um vermisste Personen zu finden, kam auch im Allgäu zuletzt immer wieder vor. Dennoch ist das für die Beamten „das letzte Mittel“, sagt Polizeisprecher Holger Stabik. „Schließlich ist das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.“ Zunächst werde versucht, alle anderen Optionen auszuschöpfen.
Gibt es konkrete Hinweise, wo sich die vermisste Person aufhalten könnte, werde dort intensiv gesucht. Dabei könnten auch zusätzliche Kräfte wie die Bergwacht oder Hundestaffeln hinzugezogen werden. (Lesen Sie auch: Allgäuer verschwindet spurlos - plötzliche Botschaft macht Angehörige sprachlos)
Die Polizei unterscheidet zwischen Lang- und Kurzzeitvermissten. „In etwa 95 Prozent der Fälle wird das Verschwinden innerhalb eines Jahres geklärt“, sagt Stabik. Meist passiere das schon in den ersten Stunden oder Tagen. Als Langzeitvermisste gelten in der Region beispielsweise etwa 30 Personen, von denen vermutet wird, dass sie in den Bergen unterwegs waren. "Der älteste Fall ist hier von 1973."
Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Fotos rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.
(Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes haben wir Name und Beschreibung des Mannes nach Bekanntwerden seines Todes aus dem Text entfernt)