Was können Eltern tun, wenn sie trotz rechtzeitiger Anmeldung für ihre Kinder keinen Platz in der Kita mehr bekommen? Gibt es einen rechtlichen Anspruch und haben etwaige Klagen in der Regel Erfolg? Alexandra Schreiner-Hirsch, Pädagogische Leiterin beim Landesverband Bayern des Deutschen Kinderschutzbund, klärt auf.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Alexandra Schreiner-Hirsch: Ja, und zwar für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Theoretisch gilt der Rechtsanspruch für alle. Weil es in der Praxis aber nicht genug Plätze gibt, greifen in vielen Kitas Kriterien für die Vergabe. (Lesen Sie auch: Das kosten Krippe und Kita im Allgäu - die Preise im Überblick)
Kita im Allgäu: Nach welche Kriterien werden die Plätze vergeben?
Was sind die wichtigsten Kriterien?
Schreiner-Hirsch: Es wird beispielsweise darauf geachtet, ob beide Eltern berufstätig sind, bereits Geschwisterkinder in derselben Einrichtung betreut werden und wie alt das Kind ist. Wichtig ist, dass die Eltern ihren Nachwuchs fristgerecht anmelden – mindestens drei Monate, bevor die Betreuung starten soll. Tatsächlich sind die meisten Eltern aber viel früher dran. Es ist ein gängiger Witz und leider auch traurige Realität, dass man sich eigentlich schon während der Schwangerschaft Gedanken über einen Kita-Platz machen sollte.
Ist bei einer Absage eine Klage eine Option?
Schreiner-Hirsch: Ja, Eltern können einen Platz beim Verwaltungsgericht einklagen. Aus Erfahrung weiß ich, dass das oft Erfolg hat. Manche Kinder werden dann doch in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut, wobei Fahrzeiten von bis zu einer halben Stunde möglich sind. Was viele nicht wissen: Klappt das nicht, kann es auch einen Schadensersatz geben. Mit dem Geld können die Eltern dann eine private Kinderbetreuung finanzieren. Die kommunalen Träger müssen gute Gründe vorbringen, warum sie dem gesetzlichen Anspruch nicht nachkommen. Ein Beispiel könnte sein, wenn sie trotz intensiver Bemühungen kein Personal finden. Aktuell ist es leider Realität, dass es genug Einrichtungen, sprich Gebäude, gibt, aber Mitarbeiter fehlen – weil der Markt leer gefegt ist oder bestehendes Personal aufgrund von Überlastung, schlechter Bezahlung und fehlender Anerkennung in andere Berufe abwandert.
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