In Österreich liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch laut der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bei 232,1. Im Bundesland Vorarlberg bei 131,9, in Tirol bei 198,0. Das Nachbarland gilt damit nach wie vor als Risikogebiet. Jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, muss innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor oder nach der Einreise gemacht worden sein. Außerdem muss die Einreise sowohl nach Deutschland (www.einreiseanmeldung.de) als auch nach Österreich (entry.ptc.gv.at) digital angemeldet werden. Für Einreisende gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann jedoch frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.
Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht
Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind unter anderem Reisende, die nur durch Bayern oder durch Österreich ohne Zwischenstopp hindurchfahren. Auch Grenzpendler und -gänger müssen sich seit dem 23. Februar vor dem Grenzübertritt nicht mehr testen lassen. Sofern sie zwingend zum Arbeiten über die Grenze müssen und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren, müssen sie auch nicht in Quarantäne. Menschen, die sich weniger als 72 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben, um beispielsweise Verwandte ersten Grades zu besuchen, sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.
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