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Grillen: Was ist verboten, was erlaubt - bis wieviel Uhr ist Lärm für Nachbarn zumutbar?

Lärm und Musik bei der Grillparty

Bis wann darf man abends grillen?

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    Grill-Wetter im Allgäu: Im Garten oder auf dem Balkon wird bei sommerlichen Temperaturen wieder gebrutzelt. Doch einige Regeln sollte man kennen, wenn man keinen Ärger riskieren will.
    Grill-Wetter im Allgäu: Im Garten oder auf dem Balkon wird bei sommerlichen Temperaturen wieder gebrutzelt. Doch einige Regeln sollte man kennen, wenn man keinen Ärger riskieren will. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolfoto)

    Lärm, Geruch, Uhrzeit: Worauf man beim Grillen im Garten oder Balkon achten muss

    Die Grillsaison 2023 läuft auf Hochtouren, an den Wochenenden wird es im Allgäu wieder zahlreiche Grillpartys geben. Die heißen nicht umsonst Partys - klar, dass es da auch mal etwas lauter zugeht. Doch nicht nur Lärm, Musik und möglicherweise bei steigendem Alkohol-Pegel Geschrei können den Nachbarn auf die Nerven gehen. Auch der Grill-Geruch ist nicht jedermanns Sache und kann besonders beim Balkon-Grillen zum Streitpunkt werden.

    In Deutschland landete deshalb schon mancher Grill-Zoff vor dem Gericht. Dennoch ist die Rechtssprechung nicht eindeutig. Besonders die Frage, wie oft man den Grill anwerfen darf, ohne dass es als erhebliche Belästigung oder Beeinträchtigung empfunden werden kann, führte zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen.

    Dennoch gibt es allgemeingültige Regeln, an denen man sich orientieren kann:

    • Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe. Dies ist in Deutschland im Gegensatz zur Mittagsruhe klar gesetzlich geregelt. Die Ruhezeit gilt zwischen 22 und 6 Uhr - in dieser Zeit muss man Feierlichkeiten, Gespräche und Musik auf Zimmerlautstärke reduzieren.
    • Für Balkon-Griller bedeutet dies praktisch, dass sie um 22 Uhr mit dem Grillen fertig sein sollten und vom Balkon in die Wohnung wechseln.
    • Der Samstag wird in Sachen Nachtruhe wie ein Werktag behandelt - ab Samstag, 22 Uhr, gilt sogar eine verlängerte Ruhezeit von 32 Stunden. Der Sonntag und gesetzliche Feiertage in Deutschland stehen unter dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Sie gilt den ganzen Tag über.

    Mietwohnung: Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

    Den Grill auf dem Balkon einer Mietwohnung anzuwerfen, dem spricht grundsätzlich erst mal nichts entgegen. Denn der Balkon gehört zur eigenen Wohnung. Allerdings empfiehlt sich für neue Mieter immer zuerst ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag. Sehr oft finden sich dort Regeln zum Grillen auf dem Balkon. Aus Brandschutz-Gründen könnte beispielsweise nur die Nutzung eines Elektrogrills gestattet sein. Manche Vermieter untersagen Grillen auch gänzlich. (Lesen Sie auch: Sommer im Allgäu: Das raten Experten beim Grillen)

    Kritisch ist außer dem Lärm vor allem der Geruch beim Grillen, denn der kann ebenso eine Belästigung darstellen und muss laut Rechtsprechung nicht hingenommen werden. Deshalb sollte man die Nachbarn keinesfalls mit unverhältnismäßigem Geruch oder Qualm provozieren - hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme.

    Aber was ist unverhältnismäßig - und wie oft darf ich grillen?

    Wie oben geschildert: Dazu fallen Gerichtsentscheidungen höchst unterschiedlich aus - von mehrmals im Monat bis hin zu nur wenigen Malen im Jahr. Es handelt sich um eine Einzelfall-Entscheidung, die sich nach vielen Faktoren richtet: etwa die Größe der Wohnung, der Abstand zum nächsten Haus oder dem nächsten Balkon und damit, wie hoch die Beeinträchtiung tatsächlich ausfällt. Da ist Fingerspitzengefühl gefragt - und ein gutes Verhältnis zu Nachbarn und Mitbewohnern.

    Im Idealfall informiert man die Nachbarn einfach vor der Party und bittet um etwas Nachsicht. Oder lädt sie auf eine Grillwurst und ein Glas mit ein.

    • Wer lieber rausgeht: Hier lesen Sie wissenswerte Fakten zu den Seen im Allgäu

    Dieser Artikel ist aus unserem Archiv und erschien erstmals im August 2020.

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