Da Gülle auf ihrem Grundstück und im Außenpool landete, muss ein Landwirt der Eigentümerin 15.000 Euro zahlen. Er hatte nahe ihres Hauses ein Feld gedüngt. Mit dem Geld sollen die Schäden behoben werden. Dieses Urteil hat das Kemptener Landgericht gefällt. Was halten andere Landwirte von dieser Entscheidung?
Landwirt: Beim Düngen auf Wind achten
Generell müssen Bauern Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, sagt Markus Böckler, Kreisvorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehbetriebe Oberallgäu-Lindau. Und die meisten machten das auch. Er kennt nur das Urteil, nicht aber den Fall in allen seinen Details, sagt er. Generell müsse beim Düngen aufgepasst werden, dass der Wind die Gülle nicht verwehe. Vor allem, wenn sie in der Nähe von anderen Grundstücken und Häusern verteilt wird. Im Gegensatz zu Gewässern gelte aber zu Gebäuden kein Mindestabstand, sagt Böckler.
Bei steilen Flächen nur Breitverteiler möglich
Peter Hiemer, Geschäftsführer des Maschinenrings Oberallgäu, einem Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Betrieben, sieht das auch so. Bei starkem Wind müsse man zweimal überlegen, ob man Gülle mit einem Breitverteiler ausbringe. Auch Hiemer antwortet allgemein und kommentiert nicht den Fall, der vor Gericht verhandelt worden ist. Bei der Breitverteiler-Technik wird Gülle fächerförmig aufs Feld geworfen und kann leichter vom Wind erfasst werden. Werde sie hingegen über die Technik des Schleppschlauchverteilers direkt auf den Boden gebracht, bestehe keine Gefahr. Bei steilen Flächen aber, die es bei vielen Allgäuer Viehweiden gebe, könne man wiederum nur den Breitverteiler einsetzen, sagt Hiemer. Hier gebe es oft ober- und unterhalb einen Weg, von dem aus die Gülle auf die Fläche geworfen werde.
Landwirt: Unfälle und Fehler passieren in jedem Beruf
Die beiden Landwirte wissen, dass Bauern hin und wieder stark unter Druck stehen: etwa, wenn die Güllegruben voll sind und der Dünger ausgebracht werden muss. Oder wenn es mehrere Tage am Stück regnen soll: Dann ist das Feld irgendwann nicht mehr befahrbar, die Gülle muss also vorher ausgebracht werden, sagt Böckler. Dennoch sei es wichtig, auch dann die Regeln einzuhalten. Andererseits gebe es nun mal Unfälle und Fehler im Arbeitsalltag, sagt Hiemer. Auch in anderen Branchen. Deshalb hätten Landwirte eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Straßen müssen von Schmutz befreit werden
Verpflichtet sind Landwirte übrigens auch, Straßen von Schmutz zu befreien, der etwa beim Ernten entstanden ist, sagt Christian Lindstedt, Sprecher des Polizeipräsidiums in Kempten. Wer eine Fahrbahn über ein normales Maß hinaus verdrecke, müsse sie säubern. Ansonsten könne es passieren, dass Landwirte im Fall eines Unfalls eine Mitschuld bekommen. Die allermeisten Bauern im Allgäu kämen ihrer Pflicht aber nach.
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