Allgäuer Landwirte haben 2018 den Kampf gegen einen Teil der Deutschen Düngeverordnung begonnen. Nun hatten sie Erfolg - der sich auch auf Baden-Württemberg und andere Bundesländer ausweiten könnte, wie wir am Freitag erfahren haben. Es geht um die Art und Weise, wie Gülle aufs Feld gebracht werden darf: Landwirte wollen den Breitverteiler weiterhin nutzen. Dabei wird Gülle fächerförmig aufs Feld geworfen. Ab Februar 2025 sollte er deutschlandweit verboten werden, da bei dieser Methode zu viel des umweltschädlichen Gases Ammoniak in die Atmosphäre gelange. Dass dem nicht so ist, haben nun Versuche auf dem Spitalhof in Kempten ergeben, für die die Landwirte gekämpft hatten. Das Ergebnis: Der Breitverteiler darf in Bayern unter einer Bedingung weiter genutzt werden.
Leidenschaftlich auf dem Spitalhof diskutiert
Um über diesen Erfolg zu sprechen, trafen sich am Freitag Vertreter landwirtschaftlicher Verbände und der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf dem Spitalhof, dem Bildungs- und Versuchszentrum des Freistaats. Hier wurde in den vergangenen Jahren leidenschaftlich zwischen Landwirten und Behörden über das bevorstehende Verbot des Breitverteilers diskutiert. Am Ende setzten sich die Bauern durch. So begannen Anfang dieses Jahres die Versuche. Dabei kam heraus: Wird Gülle zu einem bestimmten Grad mit Wasser verdünnt, erreichen die Emissionen so niedrige Werte wie die neuere Gülle-Technik - die Landwirte aber viele 10.000 Euro kosten würde. So hat der Freistaat entschieden: Landwirte können selbst wählen, solange der vorgegebene Verdünnungsgrad eingehalten wird. Lesen Sie auch unseren Kommentar: Breitverteiler gerettet - Nun alles in Ordnung? Nein, ist es nicht
Entscheidung in Baden-Württemberg ist gefallen
So soll es nach Informationen unserer Redaktion nun auch in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Roswitha Geyer-Fäßler, Vizepräsidentin des Landesbauernverbands Baden-Württemberg, bestätigte uns das am Freitag. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) habe die Entscheidung getroffen. Auf unsere Anfrage bei dessen Ministerium heißt es dort allerdings nur, dass es Montag eine Pressemitteilung zu diesem Thema geben werde.
LfL will kontrollieren - auch außerhalb der Bürozeiten
Und wie geht es für die Allgäuer Landwirte nun weiter? Einen Antrag müssen sie nicht stellen, um den Breitverteiler weiter nutzen zu können, sagt Robert Knöferl vom LfL. Sie seien aber selbst verantwortlich dafür, die Gülle korrekt nach den vorgegebenen Werten zu verdünnen. Die LfL werde das stichprobenartig kontrollieren, auch außerhalb der Arbeitszeiten der Behörde. Wer den Verdünnungsgrad nicht einhalte, müsse ein Bußgeld zahlen. Wie viel das sein könnte, konnte Knöferl nicht sagen.
Landwirt: Nichts riskieren
Rudolf Rauscher aus Günzach hat zusammen mit anderen Landwirten vor sechs Jahren begonnen, gegen das geplante Breitverteiler-Verbot anzugehen. Es schlossen sich viele Bauernvereinigungen an. Nun appelliert er an seine Kollegen, sich an die vorgegebenen Werte zu halten. Man dürfe nicht riskieren, dass der Breitverteiler in ein paar Jahren doch verboten wird.