Auch im Allgäu werden in der Halloween-Nacht wieder viele Kostümierte auf den Straßen unterwegs sein. Kinder ziehen für „Süßes oder Saures“ um die Häuser, Erwachsene und Jugendliche gehen dagegen auf Partytour. Damit die Halloween-Nacht kein böses Nachspiel hat, haben wir beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West nachgefragt, was eigentlich an Halloween erlaubt und was verboten ist.
Halloween-Nacht im Allgäu: Diese Streiche gehen zu weit
Grundsätzlich gilt: Alles, was sonst auch verboten ist, ist auch an der Halloween-Nacht nicht erlaubt. Wie eine Polizeisprecherin unserer Redaktion gegenüber erklärt, gehören dazu Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen – also alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Strafgesetzbuch. Das schließt auch Verstöße nach dem Nebenstrafrecht ein, wie etwa das Waffenrecht.

Halloween-Nacht im Allgäu: Welche Kostüme sind erlaubt?
Bei Halloween-Kostümen gibt es kaum Einschränkungen. „Kostüme, die offensichtlich dem Charakter von Halloween zuzuordnen sind, erscheinen unproblematisch“, erklärt die Sprecherin der Polizei Schwaben Süd/West.
Problematisch wird es dagegen, wenn andere das Kostüm unter Umständen mit Bedrohungssituationen in Verbindung bringen können. Darunter fallen etwa Kampfanzüge oder Tarnflecken. Eine solche Verkleidung könnte zu folgenschweren Missverständnissen führen und unnötige Polizei-Einsätze auslösen.
Halloween-Nacht im Allgäu: Regeln zum Thema Waffen als Kostümteil
Zu beliebten Kostümen an Halloween zählen ikonische Killer aus den klassischen „Slasher“-Filmen wie „Halloween“, „Scream“ oder „Freitag der 13.“. Zu diesen Kostümen gehören allerdings auch Waffen, wie Messer oder Machete. Diese Waffen stellen kein Problem dar, solange sie eindeutig als Spielzeug oder Requisite zu erkennen sind. Anscheinswaffen dagegen sind laut Polizei verboten.
Halloween-Nacht im Allgäu: Das sind Anscheinswaffen
Laut dem Waffengesetz sind Anscheinswaffen Gegenstände, die wie Feuerwaffen oder Messer aussehen oder den Waffen täuschend echt nachgebildet sind. Ein Verstoß gegen das Verbot für das Führen von Anscheinswaffen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Beispiel für problematische Kostüme: Der Fall des Kemptener „Batman“
Wie sehr eine Kostümierung nach hinten losgehen kann, zeigt ein Vorfall, der sich 2023 direkt vor dem Gebäude der Mediengruppe Allgäuer Zeitung zugetragen hat. Damals war der Kemptener „Batman“ auf dem Weg zu einem Podcast mit RSA-Radio. Dazu kam er in voller Montur, die aus Tarnanzug und Nerf-Gun bestand. Der Aufzug war so überzeugend, dass besorgte Bewohner die Polizei alarmierten, die sofort zu einem Großeinsatz ausrückte.
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