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Hausdurchsuchung nach AfD-Beleidigung laut Landgericht rechtswidrig

Beschluss

Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat war laut Landgericht rechtswidrig

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    Wegen dieses Posts erstattete ein AfD-Funktionär aus dem Allgäu Anzeige. Der Verfasser bekam deshalb Besuch von der Kriminalpolizei.
    Wegen dieses Posts erstattete ein AfD-Funktionär aus dem Allgäu Anzeige. Der Verfasser bekam deshalb Besuch von der Kriminalpolizei. Foto: Matthias Becker

    Die Durchsuchung des Hauses eines Füssener Bauunternehmers und Stadtrates war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Kempten jetzt entschieden. Damit wird der Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung beantragt hatte, und dem Amtsgericht Kempten, das die Genehmigung erteilte, ein Dämpfer versetzt.

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