Nach dem Hauseinsturz in Memmingen mit einem Toten hat das Amtsgericht Memmingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt einen Strafbefehl gegen den Eigentümer des Gebäudes erlassen: Der 39-Jährige soll eine Geldstrafe zahlen. Es handle sich um einen „hohen vierstelligen Betrag“, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm. Der Hauseigentümer könne innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
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