Nach dem Hauseinsturz in Memmingen mit einem Toten hat das Amtsgericht Memmingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt einen Strafbefehl gegen den Eigentümer des Gebäudes erlassen: Der 39-Jährige soll eine Geldstrafe zahlen. Es handle sich um einen „hohen vierstelligen Betrag“, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm. Der Hauseigentümer könne innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Bei Bauarbeiten war im April 2022 ein Haus eingestürzt. Ein Mann starb unter den Trümmern. Der 42-Jährige war ein Bekannter des Eigentümers und hatte dort in einem Graben rund um das leer stehende Gebäude gearbeitet. Laut Staatsanwaltschaft ist ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass Arbeiten zur Freilegung von Außenwänden nicht ausreichend abgesichert wurden. So hat der Eigentümer des etwa 90 Jahre alten Hauses laut Gutachter in einem Kellerraum den Ziegelboden entfernt, dadurch wurde die Außenwand des Gebäudes auf einer Länge von mehreren Metern freigelegt. Zudem soll Regen den Boden aufgeweicht und dafür gesorgt haben, dass eine Wand unterhöhlt wurde. Dies hätte der Bauherr laut Staatsanwaltschaft erkennen müssen.
Schließlich hat der Eigentümer nach Angaben des Gutachters nicht verhindert, dass der später Getötete die freigelegten Wände mit einem Hochdruckreiniger säuberte. Weiteres Wasser gelangte in den Graben und unterspülte die Mauer. „Letztlich führten diese Umstände dazu, dass zunächst die Ostwand des Hauses in Richtung des Grabens knickte und in der Folge das gesamte Wohnhaus, ausgenommen die Nordwand, einstürzte“, sagt Thamm. Der 42-Jährige befand sich im Graben, er wurde von Trümmerteilen verschüttet und erschlagen.