Schülerinnen und Schüler stehen auch in den Herbstferien getesteten Menschen gleich. Obwohl sie in dieser Zeit nicht in den Schulen auf Corona getestet werden, reicht ein Schülerausweis oder Ähnliches aus. Das bestätigte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Die Vorlage eines negativen Testnachweises ist somit nicht nötig. (Lesen Sie auch: Söder stellt Maskenpflicht im Unterricht nach den Ferien in Aussicht)
Schüler brauchen nur in Ausnahmefällen einen negativen Corona-Testnachweis
Ausnahmen gibt es für die Besuche von Clubs, Diskotheken oder Pflegeeinrichtungen. Dort entfällt die Testpflicht nicht. Dass die Inzidenz vor allem in den Altersgruppen der Fünf- bis 19-Jährigen besonders gestiegen ist, hat an der Regelung nichts geändert. "Die Entscheidung, Schüler auch während der Ferien von der Testpflicht auszunehmen, hat Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen, um bundesweit einheitliche Regelungen zu verfolgen", sagt ein Ministeriumssprecher. Die Regel habe bereits während der Sommerferien gegolten.
Das Gesundheitsministerium verweist darauf, das Schülerinnen und Schüler sehr engmaschig getestet werden. Dies führe dazu, dass auch mehr positive Corona-Fälle aufgedeckt werden. Die Dunkelziffer unerkannter Infektionsfälle sei bei der Gruppe der Schülerinnen und Schüler daher vergleichsweise niedrig.
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