Das Ende eines düsteren Kapitels in der Marktoberdorfer Geschichte jährt sich heuer zum 430. Mal: In den Jahren 1590 bis 1592 wurden im Markt Oberdorf 68 „Hexen“ verurteilt und grausam hingerichtet.
Am 26. Februar 1592 beispielsweise starben auf dem Oberdorfer Scheiterhaufen vier Frauen - Anna Erhardt, Ursula Höfl und Elisabeth Geisenhof aus Stötten sowie Anna Laminett aus Wald. Die Urteilsbegründung zitiert Alfred Weitnauer in seiner Allgäuer Chronik: Dort heißt es unter anderem, dass „sie sich mit dem laidigen Sathan in fleischliche Vermischung ergeben, ... mit ihme außgefahren, unkeuschheit getrieben, ... etliche unschuldige Kindlin, item Roß, Vich und anderes mit irer verzauberten teuffelischen Salben den Todt und Schaden zuegefüegt“ haben. (Hier lesen Sie: Auch im Stift Kempten wurden junge Mädchen und Frauen der Hexerei bezichtigt und getötet. Ein Fall aus dem Jahr 1673 schockiert besonders)
Umfassende „Geständnisse“ durch grausame Methoden erpresst
In der damaligen Zeit konnte schon die Anzeige eines Nachbarn, man sei eine Hexe, zum Prozess führen. Und nach den Torturen in der Folterkammer gestand fast jede, was die Richter hören wollten. Die Folter nämlich galt als notwendig, um den Teufel aus dem Körper der mutmaßlichen Hexe zu vertreiben und die Wahrheit herauszufinden. Die meisten Opfer legten dann auch nach Anwendung von Daumen- und Beinschrauben, dem Abreißen der Fingernägel oder anderen grausamen Methoden umfassende „Geständnisse“ ab, nannten die Namen weiterer „Hexen“.
Verbrennungen und Hinrichtungen auf dem „Köpfbichl“ in Marktoberdorf
In einem Hexenprozess freigesprochen wurden nur wenige. Überliefert sind in der Region zwei Fälle aus Immenhofen: Margaretha Heigerle und Engel May gestanden trotz wiederholter Folterungen nicht. Sie wurden freigelassen, mussten allerdings die Unkosten für Kost, Logis und wohl auch für die durchgeführten Folterungen bezahlen. (Das könnte Sie auch interessieren: Jeder dritte Hexen-Prozess im Allgäu endete mit einem Todesurteil)
Der Platz für die Hexenverbrennungen befand sich vermutlich im Marktoberdorfer Süden, und zwar „außerhalb des Marktwalles von Oberdorf bei den letzten Häusern links an der Straße nach Sulzschneid“. Das zumindest schreibt der 1817 geborene Landrichter Ludwig Wilhelm Fischer in seinen „Fischeriana“ genannten historischen Aufzeichnungen. Unter der vier bis fünf Fuß hohen, rund 100 Schritte umfassenden künstlichen Erhebung aus Kieselsteinen hatten sich demnach halbverbrannte Kalksteine, Kohlen und glasierte Steine gefunden. „Was von einem sehr starken Feuer herrühren mußte“, folgte Fischer.
Im „Oberdorfer Heimatbuch“ aus dem Jahr 1952 bestätigt Martin Dömling den Ort der Hexenverbrennungen und präzisiert ihn auf den Bereich der Grundstücke Meichelbergstraße 38 und 40. Dort, eben auf dem „Köpfbichl“, sollen auch die zum Schwert Verurteilten geköpft worden sein. Die zweite Oberdorfer Gerichtsstätte war das Hochgericht auf dem Galgenberg.
Als Linderung galt, erst erwürgt und dann verbrannt zu werden
Todesstrafe war allemal Vorschrift: Die im Stadtarchiv aufbewahrte „Peinliche Gerichtsordnung“ (Carolina) von Kaiser Karl V. (etwa von 1535) schreibt den Feuertod vor - für jeden, der anderen „durch zauberei schaden oder nachtheyl zufügt“. Dieses Strafrecht galt in Bayern bis 1751.
Unterschiede gab es laut Dömling bei der Urteils-Vollstreckung: Als Linderung galt, erst erwürgt und dann verbrannt zu werden. Zur Strafverschärfung wurde dagegen vor der Verbrennung die rechte Hand abgeschlagen oder das Opfer mit glühenden Zangen „gezwickt“. Das Vermögen der in Oberdorf Verurteilten bekam üblicherweise der Augsburger Bischof zur Deckung der Prozesskosten.
Die Hexenjagd, die Ende des 16. Jahrhunderts auch die Pflege Oberdorf ergriff, kam bereits 1487 ins Rollen: Da druckten die päpstlichen Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris in Köln den „Hexenhammer“ - einen Bestseller des Wahns und Frauenhasses mit 29 Auflagen, der regelrecht zum Gesetzbuch wurde. In dem Buch „bewiesen“ die Inquisitoren die Glaubenschwäche der Frau, eine Grundlage für Hexerei: Das lateinische Wort femina (die Frau) stamme von fe (=findes, der Glaube) und minus (weniger) ab und bedeute „die weniger Glauben hat“.

Die Warnung vor dem „bösen Blick“ hält sich seit Jahrhunderten
Ein anderer Aspekt ist der damals weit verbreitete Hexenglaube, die Angst, jemand könne einem schaden. Dieser Aberglaube hat sich lange erhalten, wie etwa eine 1987 in der Zeitschrift „natur“ veröffentlichte Umfrage verdeutlichte: Da schlossen noch 34 Prozent der Deutschen nicht aus, dass es Menschen gibt, die anderen etwas „anhexen“ können. Und nicht nur in kleinen Allgäuer Dörfern kennt man noch immer die Warnung vor Menschen mit dem „bösen Blick“, auch im Ausland gibt es diesen Aberglauben.
Für Mainzer Professor ist der Hexenglaube bis heute nicht aus der modernen westlichen Welt verschwunden
Und heute? Für Prof. Dr. Johannes Dillinger, Historiker an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Oxford Brookes University, ist der Hexenglaube aus der modernen westlichen Welt nicht verschwunden. Als aktuelles Beispiel nennt Dillinger die Verschwörungsmythen, die mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 in Washington verknüpft sind. Teil dieser Mythen seien Behauptungen, eine Verschwörung von Mitgliedern der Oberschicht entführe, foltere, missbrauche und töte nicht nur Kinder, sondern verehre auch den Satan. (Lesen Sie auch: Trumps Flirt mit Verschwörungstheoretikern)
Zurück ins Allgäu: Die Folgen des mittelalterlichen Hexenwahns zeigten sich im Pflegeamt Oberdorf, dessen Marktherr der Bischof zu Augsburg war, speziell von 1590 bis 1592. Da hatte Johann Welling von Fehingen das Amt eines Pflegers inne. Er machte 68 „Hexen“ aus Oberdorf, Leuterschach, Bidingen, Frankenhofen, Thalhofen, Bernbach, Wald und Stötten den Prozess.
Aber nicht nur in Oberdorf wurden Hexen gejagt. 63 Frauen wurden beispielsweise zur selben Zeit in Schongau hingerichtet. Und in Kempten fand 1775 der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden statt. Er endete mit einem - letztlich nicht vollstreckten - Todesurteil. Zur Gesamtzahl der in Deutschland verbrannten Hexen und Zauberer gibt es unterschiedliche Schätzungen, die von 15.000 bis 20.000 auf bis zu 40.000 reichen. Europaweit liegen Schätzungen bei etwa 70.000 bis 100.000 Opfern.