Wegen Corona arbeiten viele Menschen seit Monaten von daheim aus. Durch Homeoffice sollen Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin reduziert und die Ausbreitung des Virus verringert werden. Doch wie läuft es vor Ort bei den Firmen im Allgäu? Was wird vom Homeoffice nach der Pandemie bleiben?
Die Tücken stecken im Detail – und mancherorts in der Technik. „Wir machen momentan kein Homeoffice mehr“, sagt Lisa Gumbert vom Architektenbüro „m2smüller.schurr.architekten“ in Marktoberdorf. Das Problem sei vor allem die schlechte Internetanbindung in privaten Haushalten. „Wir müssen meist größere Datenmengen verschicken – das dauert vom Homeoffice oft zu lange.“ Beim ersten Lockdown habe das Unternehmen noch teilweise mobiles Arbeiten gemacht: „Ein Team war im Homeoffice, eines im Büro“, berichtet Gumbert. Doch die technischen Probleme seien zu groß gewesen. Außerdem sei man ein kleines Team – „da können wir weit auseinander sitzen“.
Multivac: "Familie und Beruf durch Homeoffice besser vereinbar"
„Wir haben auch in der Pandemie sichergestellt, dass Verpackungsmaschinen entwickelt, gefertigt, montiert und in Betrieb genommen werden konnten“, sagt Christian Traumann, geschäftsführender Direktor bei Multivac. Das sei gelungen, obwohl etwa zwei Drittel der insgesamt etwa 1100 Büro-Mitarbeiter nicht mehr vor Ort gewesen seien, sondern im Homeoffice. Die Firma ist mit insgesamt etwa 2300 Mitarbeitern am Hauptsitz in Wolfertschwenden (Kreis Unterallgäu) einer der großen Arbeitgeber in der Region. Aussagen von Mitarbeitern, dass nur noch maximal 50 Prozent der Arbeitszeit von zuhause aus erledigt werden dürften, kommentierte das Unternehmen nicht – das seien interne Angelegenheiten. Stattdessen zieht die Geschäftsführung eine positive Bilanz: „Teilweise waren die Effizienz und Arbeitsergebnisse gleichwertig oder sogar besser als im Büro“, sagt Guido Spix. Vorteile ergäben sich zum Beispiel für Eltern durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betont der geschäftsführende Direktor. „Wir haben aber auch gelernt, dass nicht alle Arbeitsplätze für Homeoffice geeignet sind.“ Viele Aufgaben seien organisatorisch so eng miteinander verzahnt, „dass eine willkürliche Trennung von Produktion und bestimmten Bürotätigkeiten unsere Funktionsfähigkeit gefährden würde“.
Laut Gesetz müssen Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten. „Dies gilt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen“, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Beschäftigte müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können zum Beispiel mangelnde räumliche oder technische Gegebenheiten in der Wohnung sein.
IHK: "Beschäftigte können nicht einfach zum Homeoffice gezwungen werden"
Anders sieht das die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben: Der Arbeitgeber könne seine Beschäftigten nicht einfach zum Homeoffice zwingen – das Einverständnis des Mitarbeiters sei erforderlich. „Wir empfehlen auf jeden Fall, vorab einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem Details zur Arbeit im Homeoffice geregelt werden“, heißt es in einer Mitteilung. Damit das mobile Arbeiten gut klappt, bietet die IHK- Akademie Schwaben Schulungen zum Thema „Führen auf Distanz“ an, sagt Ercin Özlü, stellvertretender Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Kommunikation. Oft fehlten Erfahrungen mit digitalen Medien oder zur Aufgabenverteilung aus der Ferne.
Während es beim ersten Lockdown noch viele Anfragen zur Umsetzung gegeben habe, sei das nach der neuen Regelung im November kaum noch der Fall gewesen, sagt Hanna Schmid, die Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben. Für sie ist das „ein Indiz, dass das Meiste klar war“. Ein leidiges Thema sei aber gerade in ländlichen Regionen immer noch das Thema Breitbandausbau. „Die Löcher werden kleiner, aber wir brauchen überall stabile Leitungen“, betont Özlü mit Blick auf die Kommunen, die aus seiner Sicht die zur Verfügung stehenden Zuschüsse besser nutzen müssten.
„Das mobile Arbeiten wird auch nach Corona bleiben“, ist Hanna Schmid überzeugt. „Viele Firmen, aber auch Arbeitnehmer haben es schätzen gelernt.“ Allerdings müssten Wege gefunden werden, wie gerade die Sozialkontakte klappen. „Da hat es Sinn, nicht nur Mails zu schreiben, sondern auch miteinander zu telefonieren oder sich bei Videobesprechungen zu sehen.“
Gesetzliche Grundlage
Grundlage für die erweiterten Regeln am Arbeitsplatz ist das am 24. November 2021 geänderte Infektionsschutzgesetz; es ist zunächst bis zum 19. März befristet und kann einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren.
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