Eine Oberstdorfer Alpe will das Grundwasser einer Quelle nutzen. Der Bauausschuss lehnte das ab.
Bild: Thomas Kugelmann
Eine Oberstdorfer Alpe will das Grundwasser einer Quelle nutzen. Der Bauausschuss lehnte das ab.
Bild: Thomas Kugelmann
Der Oberstdorfer Bauausschuss hat der Alpe Huberlesschwand die wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung von Grundwasser verweigert. Mit 5 zu 6 Stimmen votierten die Mitglieder des Gremiums gegen den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis. (Lesen Sie auch: Welche Hütten sind in den Allgäuer Alpen schon geöffnet)
Das Landratsamt hatte die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. Geplant ist für die Anwesen Alpe Huberlesschwand, Hochleite einschließlich vier Weidebrunnen die Nutzung von Grundwasser. Die Quelle liegt in einem kartierten Biotop für Flach- und Quellmoore sowie Nasswiesen. Insbesondere die Moore sind auf Wasserversorgung angewiesen. Quelle und Anwesen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Für Diskussionen sorgte im Ausschuss vor allem ein Feuerlöschteich, in den überschüssiges Wasser abgeführt werden soll. Für diesen Teich, der zwischen 2020 und 2022 angelegt wurde, gibt es keine Genehmigung. Laut Landratsamt sei zwar keine wasserrechtliche, aber eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, erklärte Barbelin van der Smissen vom Bauamt. (Lesen Sie auch: Neuer Anlauf für Kraftwerkspläne in Oberstdorf)
Deswegen sei vor der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die Genehmigung für den Feuerlöschteich vorzulegen. Diese Einschränkung reichte einer Mehrheit im Bauausschuss aber nicht aus. Michael Finger (ÖDP/Grüne) stellte infrage, ob der Löschteich seinen Zweck überhaupt erfüllen könne, weil er umzäunt und abgesperrt sei. „Weiß die Feuerwehr überhaupt Bescheid?“, fragte er. Für den Antrag sprach sich Maximilian Hornik (UOL) aus: „Wenn wir den Antrag ablehnen, drehen wir dem Vieh da oben das Wasser ab.“
Lesen Sie auch: Internationales Käsefestival in Oberstdorf: Jury kürt besten Sennalpkäse