Wer haftet, wenn Radler oder Wanderer auf Alpwegen verunglücken? Diese Frage beschäftigt Älpler, Wegegenossenschaften und Kommunen seit vielen Jahren. Für den „Schöllanger-Hof-Weg“ wurde jetzt einen Lösung gefunden: Der Bauausschuss beschloss jetzt mit drei Gegenstimmen, die Strecke als Eigentümerweg zu widmen. So ist es der Wegegenossenschaft möglich, Fahrverbote anzuordnen.
Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern