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Rappenalptal in Oberstdorf: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Verfahren ein

Umweltzerstörung in den Allgäuer Hochalpen

Rappenalptal: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof sieht Fehler beim Landratsamt Oberallgäu

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    Die Dämme im Rappenalptal wurden im Dezember geöffnet. Der Freistaat setzte die Maßnahme um.
    Die Dämme im Rappenalptal wurden im Dezember geöffnet. Der Freistaat setzte die Maßnahme um. Foto: Ralf Lienert

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Beschwerdeverfahren zum Rappenalptal eingestellt. Das Gericht entschied jedoch nicht den Rechtsstreit zwischen Oberallgäuer Landratsamt und Alpgenossenschaft, ob der Ausbau eines Wildbaches im Naturschutzgebiet abgestimmt war und ein Aktenvermerk der Kreisbehörde als Baugenehmigung missverstanden werden konnte.

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