Landesbund für Vogel- und Naturschutz

Rappenalptal: Naturschützer zeigen Verantwortliche an - Umweltminister bald vor Ort

Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das Biotop zerstört.

Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das Biotop zerstört.

Bild: Udo Schmitz, Bund Naturschutz

Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das Biotop zerstört.

Bild: Udo Schmitz, Bund Naturschutz

Nach der illegalen Bagger-Aktion im Biotop Rappenalptal hat der LBV Anzeige erstattet. Teile des Bachs sind laut Bund Naturschutz trockengefallen.
25.05.2023 | Stand: 11:38 Uhr

Die Aufregung um das Rappenalptal geht weiter: Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass eine Alpgenossenschaft den Rappenalpbach bei Oberstdorf auf etwa 1,5 Kilometern Länge ausbaggern und kanalisieren ließ, hat der Bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) jetzt Strafanzeige gegen die Zerstörung bei der Staatsanwaltschaft Kempten gestellt. Das gab der LBV am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Berichterstattung ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Am Mittwoch macht sich Umweltminister Glauber auf den Weg ins Rappenalptal.

LBV: Lebensraum vieler Tiere im Rappenalptal zerstört

"Der zerstörte Bereich des Rappenalpbaches war als wertvoller Lebensraum besonders geschützt, sowohl als deutsches Naturschutzgebiet als auch als europäisches FFH-Schutzgebiet. Der erfolgte Eingriff hat den betroffenen Teil des Bachs über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte massiv geschädigt. Seltene Tier- und Pflanzenarten haben hier einen bedeutendes Ökosystem verloren ", erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das ökologisch wertvolle Biotop komplett zerstört.
Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das ökologisch wertvolle Biotop komplett zerstört.
Bild: Wasserwirtschaftsamt

Bei dem betroffenen Bereich handelte es sich um den einzigen Bereich des Rappenalpbaches, der bisher weitläufige Schotterfluren und einen mäandernden Wasserlauf aufwies. Zweck der strengen Schutzgebietsverordnung war unter anderem der unveränderte Erhalt des natürlichen Gewässers und die Wiederherstellung der fließgewässertypischen Eigendynamik. "Der erfolgte massive Eingriff, für den keine behördliche Genehmigung vorlag und die so auch niemals erfolgt wäre, führt den Schutzzweck ad absurdum", kritisiert der LBV-Geschäftsführer.

Die vorgenommenen Arbeiten haben die wasserführende Schicht der Gewässersohle so beschädigt, dass das Wasser im Untergrund versickert und der Bach abschnittsweise trockengefallen ist. "Ob sich diese Schäden jemals wieder beheben lassen, ist fraglich", betont der LBV-Biologe Beran. "Der Eingriff zerstörte auch Lebensräume geschützter Arten wie Geflecktem Knabenkraut, Sumpfherzblatt, dem Thymian-Ameisenbläuling und anderer seltener Schmetterlinge für viele Jahre." (Alle Hintergrundinformationen zum Rappenalptal finden Sie hier.)

Rappenalptal: Diese Strafen fordert der LBV

Aus Sicht des LBV sollten die Verantwortlichen für diesen unrechtmäßigen Eingriff unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden. "Verstöße gegen naturschutzrechtliche Verordnungen sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden", so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. "Wir erhoffen uns von diesem Fall eine klare Signalwirkung, damit derartige Verstöße in Zukunft nicht mehr vorkommen und die Schönheit von Bayerns Natur nicht noch weiter zerstört wird." Neben der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert der LBV entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine empfindliche Geldstrafe. (Lesen Sie auch: Rappenalptal - welche Strafen könnten den Verantwortlichen drohen?)

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber will sich ein Bild der Lage machen

Die ungenehmigten Bauarbeiten ziehen indes weitere Kreise. Wie das bayerische Umweltministerium in München berichtete, will sich nun auch Minister Thorsten Glauber (Freie Wähler) vor Ort ein Bild der Situation machen. "Das Umweltministerium nimmt den Fall sehr ernst", sagte ein Ministeriumssprecher. Für solche Eingriffe in Schutzgebiete gebe es Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

Bach auf hunderten metern trockengefallen: Bund Naturschutz veröffentlicht Gutachten

In einer Pressemitteilung hat der Bund Naturschutz (BN) nun ein eigenes Gutachten und seine Forderungen für den Rückbau und den Ausgleich des Rappenalpbachs geteilt.

Der BN sieht durch den Eingriff mehrere Gesetzesverstöße gegeben. Der Bachabschnitt ist laut BN Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) und liegt im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“. Außerdem sei der Bachlauf nach durch das Bundesnaturschutzgesetz als Biotop geschützt.

Alfred Karle-Fendt, Mitglied der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, der den Umweltfrevel entdeckt hatte, erklärt: „Am dramatischsten ist die Zerstörung der Bachsohle." Der Bach sei nach dem Eingriff auf mehreren hundert Metern trockengefallen, heißt es in dem Gutachten des BN.

Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das ökologisch wertvolle Biotop komplett zerstört.
Im Rappenalptal wurde der Bach ausgebaggert und das ökologisch wertvolle Biotop komplett zerstört.
Bild: Wasserwirtschaftsamt

Diese Maßnahmen zum Rückbau und Ausgleich fordert der Bund Naturschutz

Für den Rückbau fordert der BN eine gutachterliche Feststellung und Bewertung durch unabhängige Fachbüros, die Erstellung einer Rückbauplanung mit Orientierung am Vorzustand, eine durchgängige ökologische Baubegleitung durch ein unabhängiges Fachbüro und ein langjähriges Monitoring der Entwicklung der Gewässerdynamik und der Wiederbesiedelung des Baches. Außerdem Ausgleichsmaßnahme etwa durch die Erweiterung des Flussbettes auf bestehende Alpweiden.