Die Schutzgüterabwägung bei den Wasserkraftwerk-Plänen am Rappenalpbach in Oberstdorf wird negativ bleiben und das Projekt deshalb nicht genehmigt werden – Davon geht der Oberallgäuer Landtagsabgeordnete Thomas Gehring (Grüne) aus. „Immer genau hinschauen und keine falschen Hoffnungen wecken“, mahnt Gehring laut einer Pressemitteilung. Er verweist dabei auf das neue Gesetz der Bundesregierung für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG). Dies sei einerseits die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten und lege die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral werde. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien lägen damit seit Januar 2023 gesetzlich verankert „im überragenden öffentlichen Interesse“, allerdings sollten alle Beteiligten aber wissen, dass in diesem Gesetz auch die „durchzuführende Schutzgüterabwägung“ festgeschrieben sei.
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