Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster.
Bild: dpa / Bernd Weißbrod
Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster.
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Es ist vorbei. Die Frist ist definitiv um. Ich hoffe, Sie haben sie eingehalten. Es wurde ja nun wirklich oft genug erklärt: Es gibt keine Verlängerung. Wofür? Für die Grundsteuererklärung. Da ist die Politik konsequent. Und hat nun konsequent die Frist wiederum verlängert. Sie sind wenig erfreut? Ihnen steht noch der Schweiß auf der Stirn, weil Sie die Nacht vor dem Abgabetermin über den Formularen brüteten und die Schubladen nach geeigneten Informationen durchwühlten? Entspannen Sie sich. Es ist doch Fasching. Da sollte man schon Spaß verstehen.
Ihnen seht die Zornesröte im Gesicht? Das Ausfüllen der Formulare war doch nun wirklich nicht so schlimm. Schließlich werden dort ja nur Dinge abgefragt, die Sie leicht beantworten können – und die natürlich den Finanzämtern oder kommunalen Behörden zur bisherigen Erhebung der Grundsteuer gänzlich unbekannt waren.
Deshalb gibt es für die vierseitigen Formulare der Haupterklärung auch nur eine zehnseitige Anweisung, wie sie auszufüllen ist, und für die zweiseitige Grundstückserklärung nur eine siebenseitige Anleitung. Da geht es dann um die Frage des Eigentums. Wem gehört eigentlich das Grundstück und von wem können Gemeinden überhaupt Grundsteuer erheben? Oder es geht um die Größe des Anwesens. Also alles Daten, die nur schwer ermittelbar sind und die bislang ja nie in die Erhebung der Grundsteuer eingeflossen sind.
Beim Eintrag der Flurstücke, aus denen sich ein Grundstück zusammensetzt, ist es zwar trotz der siebenseitigen Erklärung nicht ersichtlich, warum es bei dieser Nummer Zähler und Nenner geben soll, denn der Grund gehört nun einmal eins zu eins dem Eigentümer. Aber diese Frage können Finanzbeamte sicher viel besser beantworten. Sie wüssten vielleicht auch, wo man welche Zahl korrekt einträgt, um das Formular richtig auszufüllen. Aber dann wäre ja die Arbeit nur die halbe, oder gar ein Bruchstück von der jetzigen.
Hoffentlich haben Sie die richtigen Zahlen und Fakten in ihren Dokumenten gefunden. Und wenn nicht, dann ist das auch nicht schlimm. Die Finanzbeamten müssen sicher erst einmal nachprüfen, ob Ihre Angaben auch korrekt sind. So dürfen die Finanzbeamten nun wieder selbst nachforschen in Kommunen und Grundbuchämtern und einen Schriftverkehr mit den Falschausstellern der Grundsteuererklärungen beginnen … Dadurch ist wenigstens immer für Arbeit gesorgt. Sie fragen sich, warum die Finanzbeamten nicht gleich selbst die Grundsteuererklärung ausfüllen? Aber dann wäre ja für Sie der Spaß vorbei. Das wäre doch schade. Es ist doch Fasching.