Skifahren und Feiern – bei Après-Ski-Partys kommen diese beiden Welten zusammen. Auf so mancher Hütte, die bekannt für Partystimmung ist, fließt auch reichlich Alkohol, während die Skier im Schnee vor der Tür stecken. Aber dürfte man nach der Party hinterher im Rausch die Piste auf seinen Brettern herunterfahren?
Alkohol auf der Piste: Polizeisprecher Hämmerle klärt auf
„Gesetzliche Regeln gibt es für Skifahrer tatsächlich nicht“, sagt Martin Hämmerle, Pressesprecher der Polizei Schwaben Süd/West. Die Polizei mache keine Alkoholtests in den Skigebieten und sonst gibt es hierzulande auch keine Kontrollen durch die Polizei auf den Pisten. „Allerdings kann der Liftbetreiber das Hausrecht nutzen“, merkt Hämmerle an. So können die Betreiber alkoholisierten Skifahrern die Liftfahrt untersagen.
Im Rausch die Piste runter: Droht der Führerscheinentzug?
Wer betrunken ist, hat eine längere Reaktionszeit und kann nur eingeschränkt das Gleichgewicht halten - Fähigkeiten, die auch beim Skifahren und Snowboarden wichtig sind. Anders als im Straßenverkehr droht dem Skifahrer allerdings nicht zwangsläufig ein Führerscheinentzug, sagt Hämmerle. Aber es kann andere Konsequenzen nach sich ziehen – zum Beispiel bei einem Unfall auf der Skipiste.
„Bei der Unfallaufnahme achten wir auch auf etwaigen Missbrauch von Rauschmitteln – seien es Alkohol, Drogen oder Medikamente. So kann es sein, dass wir Auffälligkeiten auch der Führerscheinstelle melden“, erklärt Hämmerle. Denn es braucht nicht zwingend eine Teilnahme am Straßenverkehr, damit die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Tipp für Après-Ski-Gänger
Für die Partygänger hat Hämmerle noch einen Tipp: „Mit dem Liftbetreiber sprechen, damit es noch rechtzeitig ins Tal zurückgeht oder mit dem Hüttenbetreiber.“ Denn wer im Rausch nach der Party nachts auf der Piste verloren geht, muss von der Bergwacht gerettet werden.
Skiverband-Empfehlungen: Kein Verbot für Alkohol beim Skifahren
Der internationale Weltskiverband FIS hat Verhaltensempfehlungen aufgestellt, damit Skifahrer und Snowboarder sicher auf den Pisten unterwegs sind. Während die oberste Regel „Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in seiner Tätigkeit einschränkt“ mit „Rücksicht“ zusammengefasst werden kann, sind besonders die nachfolgenden Regeln wichtig: Kontrolle über die Geschwindigkeit und sicheres Überholen.
Keine der Regeln untersagt allerdings explizit das Skifahren unter Alkoholeinfluss. Der internationale Skiverband empfiehlt eine angemessene Geschwindigkeit, sodass Skifahrer die Kontrolle behalten. Auch die Rücksichtnahme auf langsamere Fahrer ist wichtig – besonders beim Überholen.
So sieht die Lage auf den Pisten in der Schweiz, Österreich und Italien aus
Während es in der Schweiz und Österreich auch erlaubt wäre, betrunken Ski zu fahren, sieht die Lage in Italien anders aus. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro auf den Pisten Italiens und Südtirols. Als Straftat wird ein Alkoholpegel von 0,8 Promille gewertet. Aber laut ADAC verliert man seinen Führerschein auch durch Abfahrten im Rausch nicht.
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