Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Jungen Mann bewusstlos geschlagen: Urteil vor Landgericht Kempten gefallen

Landgericht Kempten

Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt - er schlug einen 17-Jährigen bewusstlos

    • |
    • |
    • |
    Ein Heranwachsender ist vor der Jugendkammer am Landgericht Kempten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilte worden.
    Ein Heranwachsender ist vor der Jugendkammer am Landgericht Kempten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilte worden. Foto: Ralf Lienert

    Weil er einen damals 17-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen haben soll, ist ein zur Tatzeit 20-Jähriger jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht Kempten wandte die Jugendstrafe an und verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sein Begleiter in der Tatnacht, der ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete zunächst auf versuchten Totschlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Eskalierte Partynacht landet vor Landgericht Kempten

    Im vergangenen Sommer war in Kempten nach einer Partynacht in einer Disco ein Streit eskaliert (wir berichteten). Die beiden Angeklagten sollen den 17-Jährigen in der Stadt verfolgt haben, weil dieser zuvor auf der Tanzfläche der Schwester eines der Angeklagten an den Po gefasst haben soll. Dieser bestritt das vor Gericht. Die Auseinandersetzung geriet im Verlauf außer Kontrolle, das Opfer wurde mit mehreren Faustschlägen getroffen, hieß es im Prozess. Es wurde bewusstlos.

    Zudem soll ein Stein in seine Richtung geflogen sein. Zeugen halfen dem jungen Mann. Im Krankenhaus wurde unter anderem eine Nasenbeinfraktur festgestellt. Auf den damals 17-Jährigen wurde offenbar sogar noch eingeschlagen, als er schon am Boden lag. So berichteten es Zeuginnen vor dem Schöffengericht.

    Viele verschiedene Aussagen vor Gericht

    Während der Aussagen der drei beteiligten Männer war zunächst nicht klar, wer von ihnen einen großen Stein auf wen geworfen haben soll. Diesen hatte die Polizei sichergestellt. Im Prozess wurde er mehrmals gezeigt. Klar war jedenfalls, dass der Stein letztlich keinen der Männer getroffen und somit verletzt hatte.

    Laut Schöffengericht trägt nun die Staatskasse die Kosten des Verfahrens für den freigesprochenen Angeklagten. Der Verurteilte muss dagegen die Kosten selbst aufbringen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden