Ein 33-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten, weil er einen Betreuer angegriffen hatte.
Bild: Mathias Wild (Symbolfoto)
Ein 33-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten, weil er einen Betreuer angegriffen hatte.
Bild: Mathias Wild (Symbolfoto)
Handelt es sich bei einem stumpfen Brotzeitmesser um eine Waffe beziehungsweise um einen potenziell gefährlichen Gegenstand? Darum ging es jetzt in einem Körperverletzungsverfahren vor dem Amtsgericht. Ein 33-jähriger Mann aus Kaufbeuren, der in einer Einrichtung für Menschen mit seelischen Problemen lebt, hatte sich im April 2022 über einen Betreuer geärgert und diesem ein solches Messer an den Hinterkopf geworfen. Der 25-Jährige hatte danach leichte Schmerzen.