Dass das Verhalten, das ein Lehrer für Krankenpflegeberufe im Februar gegenüber einer 16-jährigen Auszubildenden an den Tag gelegt hatte, unangemessen war, davon ging jetzt im Strafprozess vor dem Amtsgericht auch der Verteidiger aus. Den Anklagevorwurf der sexuellen Belästigung hielt er allerdings für nicht erfüllt. Nachdem die Staatsanwältin und der Richter zu einer ähnlichen Einschätzung kamen, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Amtsgericht Kaufbeuren