Auf den ersten Blick, so der Verteidiger in einem Strafprozess vor dem Jugendschöffengericht in Kaufbeuren, ging es bei seinem Mandanten nur „um eine Lappalie“: Die Polizei hatte bei dem 20-Jährigen aus dem mittleren Ostallgäu bei einer Personenkontrolle im August einen Marihuana-Joint gefunden und anschließend in seiner Wohnung eine kleine Menge des Rauschgifts entdeckt. Problematisch war im vorliegenden Fall allerdings, dass das Strafregister des jungen Mannes bereits vier Voreintragungen aufwies und die jüngste Verurteilung zur Tatzeit nur wenige Wochen zurücklag. Staatsanwalt und Gericht hielten daher eine siebenmonatige Jugend-Bewährungsstrafe wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln für angemessen. Der Verteidiger hatte darauf plädiert, noch keine Jugendstrafe zu verhängen, sondern die Entscheidung darüber zur Bewährung auszusetzen. Er verzichtete dann aber ebenso wie der Angeklagte und der Staatsanwalt auf Rechtsmittel. Somit wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
Gerichtsverhandlung