Dass die Kuh eines Ostallgäuer Bauern bei der Anlieferung zur Schlachtung im November 2021 an einer massiven Entzündung eines Vorderfußes litt und in keinem guten Zustand war, stand bei einem Strafprozess gegen einen 54-Jährigen außer Zweifel. Den Vorwurf, er habe das Tier nicht angemessen versorgt und über mehrere Tage leiden lassen, wies der bis dato völlig unbescholtene Landwirt aber vehement zurück: Er sei „kein Tierquäler“ und habe sich stets gut um alle Lebewesen auf seinem Hof gekümmert. So auch im vorliegenden Fall, als er das möglicherweise bei einem Sturz verletzte Rind wiederholt seinem Hoftierarzt gezeigt und nach dessen Anweisungen versorgt habe.
Amtsgericht Kaufbeuren