Dass vermeintliche Unwissenheit einen nicht vor Strafe schützt – diese Erfahrung musste jetzt ein 61-jähriger Mann aus Kaufbeuren in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht machen. Der Mann hatte zwischen August 2020 und November 2021 mindestens sechs Monate lang eine Annahmestelle mit drei Automaten für Online-Sportwetten betrieben. Dafür hatte er beim zuständigen Gewerbeamt zwar ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet, sich aber nicht um die erforderliche Erlaubnis der Regierung von Schwaben gekümmert.
Prozess in Kaufbeuren