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854 Unterschriften abgewiesen: Warum das Duracher Bürgerbegehren unzulässig ist

Bürgerbegehren

854 Unterschriften abgewiesen: Warum das Duracher Bürgerbegehren unzulässig ist

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    War alles umsonst? 854 Unterschriften legte die BI vor, doch ihr Bürgerbegehren wurde wegen inhaltlicher und formeller Fehler für unzulässig erklärt.
    War alles umsonst? 854 Unterschriften legte die BI vor, doch ihr Bürgerbegehren wurde wegen inhaltlicher und formeller Fehler für unzulässig erklärt. Foto: Bastian Hörmann

    Der Gemeinderat Durach hat das Bürgerbegehren „Ortsgestaltung mit Augenmaß“ einstimmig für unzulässig erklärt. Damit wird es zu keinem Bürgerentscheid kommen, bei dem die Bürger über die angeprangerten Bauprojekte am Grüngürtel abstimmen könnten. Als Grund für die Entscheidung des Gemeinderats wurden rechtliche Fehler und irreführende Argumente der Bürgerinitiative (BI) genannt.

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