Er hat von der Wahl der AfD abgeraten – und zwar im Gemeindeblatt unter der Rubrik „Rathauspost“, unterzeichnet mit „Erster Bürgermeister“. Damit hat er seine Neutralitätspflicht als Amtsträger verletzt, urteilt nun die Rechtsaufsicht des Landratsamts Oberallgäu in einer Pressemitteilung vom Montag über einen Oberallgäuer Rathauschef.
Verstoß gegen Neutralitätspflicht