Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge

Behörden-To-Do: Was Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Oberallgäu erledigen sollten

Endlich in Sicherheit: Dieter und Brigitte Schetz (rechts) geben der Ukrainerin Liudmylla Megera und ihrem Sohn Jaroslav bei sich im Oberallgäu Unterkunft. Dringend benötigte finanzielle Hilfe scheitert bislang an Bürokratie. Wir erklären, welche Anträge wofür nötig sind.

Endlich in Sicherheit: Dieter und Brigitte Schetz (rechts) geben der Ukrainerin Liudmylla Megera und ihrem Sohn Jaroslav bei sich im Oberallgäu Unterkunft. Dringend benötigte finanzielle Hilfe scheitert bislang an Bürokratie. Wir erklären, welche Anträge wofür nötig sind.

Bild: Ralf Lienert

Endlich in Sicherheit: Dieter und Brigitte Schetz (rechts) geben der Ukrainerin Liudmylla Megera und ihrem Sohn Jaroslav bei sich im Oberallgäu Unterkunft. Dringend benötigte finanzielle Hilfe scheitert bislang an Bürokratie. Wir erklären, welche Anträge wofür nötig sind.

Bild: Ralf Lienert

Das Ehepaar Schetz nahm ukrainische Geflüchtete auf – doch die Bürokratie lässt sie verzweifeln. Welche Schritte nach der Ankunft im Oberallgäu wichtig sind.
24.03.2022 | Stand: 11:59 Uhr

Sie wollten in der Not helfen, boten einer Mutter aus der Ukraine mit ihrem Sohn eine Unterkunft – und sehen sich seither von einer Behörde an die nächste verwiesen. Seit bald zwei Wochen geht der Spießrutenlauf von Brigitte und Dieter Schetz, bekannt vom „Zirkus Liberta“. Seither finanzieren sie ihre beiden Schützlinge und fühlen sich zunehmend hilflos. „Wir wollten doch nur alles richtig machen“, sagt Brigitte Schetz. Wie das geht und welche Behördengänge Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Oberallgäu erledigen sollten, erklärt Landratsamtssprecherin Franziska Springer:

Nachdem Geflüchtete im Oberallgäu angekommen sind: Um welche behördlichen Dinge müssen sie sich kümmern?

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich ohne Registrierung bis zu 90 Tage visumsfrei in der Bundesrepublik aufhalten. Wenn sie länger bleiben, vorübergehenden Schutz oder etwa finanzielle Unterstützung beantragen wollen, gilt für Menschen, die selbstorganisiert ins Oberallgäu gekommen sind, Folgendes: Sie müssen sich ans Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde wenden. Dort wird anhand des Reisepasses die Anmeldung vorgenommen und Anträge auf Asylbewerberleistungen und für einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz ausgehändigt. Diese Anträge werden voraussichtlich in den nächsten Tagen auch auf der Homepage des Landratsamt Oberallgäu zum Download bereitstehen.

Lesen Sie auch: Geflüchtete Ukrainer aufnehmen? Was private Gastgeber jetzt wissen wollen

Den vollständig ausgefüllten Antrag auf Asylbewerberleistungen nimmt das örtliche Rathaus entgegen – samt Kopie des Reisepasses, der Meldebestätigung und gegebenenfalls einer Bestätigung des Vermieters über die Höhe der Miete. Fragen hierzu werden per E-Mail an leistungen-ukraine@lra-oa.bayern.de beantwortet. Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden – inklusive Kopie des Reisepasses und eines biometrisches Passbild. Bei Fragen hierzu gilt die gleiche Mailadresse.

Und was gilt für Geflüchtete, die von einem Ankerzentrum dem Landkreis Oberallgäu zugewiesen wurden?

Diese Geflüchteten werden zunächst in Notunterkünften im Landkreis Oberallgäu aufgenommen und dann in eine Anschlussunterkunft vermittelt. Auf dem Weg dorthin machen sie einen Zwischenstopp im Landratsamt: Dort werden kleinere Barbeträge ausbezahlt und die notwendigen Antragsunterlagen (Asylbewerberleistungen und Aufenthaltstitel) ausgehändigt. Diese Anträge können später bei der örtlichen Gemeindeverwaltung der Anschlussunterkunft abgegeben werden.

Lesen Sie auch: Ampel beschließt: Entlastung beim Tanken, günstige Nahverkehr-Tickets, Bonus für Familien

Wenn Geflüchtete medizinische Hilfe benötigen – was ist zu beachten?

Damit der Staat die Kosten übernimmt, muss vorab beim Amt für Migration per E-Mail an leistungen-ukraine@lra-oa.bayern.de ein Krankenbehandlungsschein beantragt werden. Nur mit diesem kann der Arzt behandeln. Für teurere Eingriffe ist im Vorfeld die Kostenübernahme mit dem Amt abzusprechen. Die Behandlung von akuten Notfällen in Kliniken ist auch ohne Krankenbehandlungsschein möglich.

Gibt es Besonderheiten für Minderjährige zu beachten?

Besonderheiten gibt es, wenn Minderjährige nicht von einem Sorge- oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dann gelten sie als „unbegleitete Minderjährige“ und das Jugendamt prüft, ob sie in Obhut genommen und im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht werden.

Was ist zu Corona zu beachten?

Bei Ankunft in den großen Unterkünften werden Geflüchtete mittels Schnelltest abgestrichen. Testungen und Impfungen stehen ihnen genauso zur Verfügung wie anderen Bürgern und sind kostenfrei.

Lesen Sie auch: Beruf und Kinder: Wie das Allgäuer Paare gleichberechtigt schaffen

Mit dieser finanziellen Hilfe können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland rechnen

Nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ erhalten Geflüchtete finanzielle Unterstützung:

  • 367 Euro für Alleinstehende oder Alleinerziehende.
  • 330 Euro für Paare in einer Wohnung oder Sammelunterkunft
  • 294 Euro Erwachsene in stationärer Einrichtung oder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 326 Euro Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
  • 283 Euro Kinder (6-13)
  • 249 Euro Kinder (0-5)

Hier bieten der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten weiterführende Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine:

Lesen Sie auch: Aus Spaß wurde Ernst: "Schneestern" aus Durach baut Skateparks, Pumptracks und Co