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Behörden-To-Do: Was Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Oberallgäu erledigen sollten

Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge

Behörden-To-Do: Was Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Oberallgäu erledigen sollten

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    Endlich in Sicherheit: Dieter und Brigitte Schetz (rechts) geben der Ukrainerin Liudmylla Megera und ihrem Sohn Jaroslav bei sich im Oberallgäu Unterkunft. Dringend benötigte finanzielle Hilfe scheitert bislang an Bürokratie. Wir erklären, welche Anträge wofür nötig sind.
    Endlich in Sicherheit: Dieter und Brigitte Schetz (rechts) geben der Ukrainerin Liudmylla Megera und ihrem Sohn Jaroslav bei sich im Oberallgäu Unterkunft. Dringend benötigte finanzielle Hilfe scheitert bislang an Bürokratie. Wir erklären, welche Anträge wofür nötig sind. Foto: Ralf Lienert

    Sie wollten in der Not helfen, boten einer Mutter aus der Ukraine mit ihrem Sohn eine Unterkunft – und sehen sich seither von einer Behörde an die nächste verwiesen. Seit bald zwei Wochen geht der Spießrutenlauf von Brigitte und Dieter Schetz, bekannt vom „Zirkus Liberta“. Seither finanzieren sie ihre beiden Schützlinge und fühlen sich zunehmend hilflos. „Wir wollten doch nur alles richtig machen“, sagt Brigitte Schetz. Wie das geht und welche Behördengänge Geflüchtete nach ihrer Ankunft im Oberallgäu erledigen sollten, erklärt Landratsamtssprecherin Franziska Springer:

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