Einen Bußgeldbescheid über 150 Euro – den hatte sich ein 32-Jähriger eingehandelt, als er im März dieses Jahres Besuch von einem Freund empfing. Weil er offenbar den wegen der Corona-Pandemie geltenden Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten hatte, zeigte ihn die Polizei an. Doch der Mann legte Einspruch ein, weshalb der Fall vor dem Kemptener Amtsgericht landete. Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei das noch keine Ordnungswidrigkeit gewesen, sagte sein Verteidiger.
Vor Gericht