Seit fast drei Wochen gilt die 3G-Regel: Wer im Innenbereich eines Restaurants essen oder sich beim Frisör die Haare schneiden lassen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Seither fragen immer mehr Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben nach, wie sie Mitarbeiter testen und auch einen Nachweis ausstellen können.
Folgen der 3-G-Regel