Was geschah im Regionalexpress nach Ulm? Eine Bahn-Sprecherin sagt: „Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden.“
Bild: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)
Was geschah im Regionalexpress nach Ulm? Eine Bahn-Sprecherin sagt: „Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden.“
Bild: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)
Ein Zugbegleiter der Deutschen Bahn soll zwei Kinder – elf und 13 Jahre alt – in Bad Grönenbach aus dem Zug verwiesen haben. Offenbar hatte ein Ticket einen fehlerhaften QR-Code. Vater Johann Fischer aus Dietmannsried sagt zu dem Vorfall am Samstag: „Mitten im Nirgendwo rausgeworfen zu werden ohne Rücksicht, ob die Kinder abgeholt werden können. Das geht nicht.“
Man nehme die Schilderung sehr ernst, erklärt eine Bahn-Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Man habe den Vorfall umgehend geprüft und mit dem Mitarbeiter gesprochen, der das Geschehen anders darstelle: „Der Ausstieg vor dem Zielbahnhof erfolgte freiwillig und auf Wunsch der Kinder.“
Dennis und Fabian seien leidenschaftliche Zugfahrer, sagt ihr Vater. Teils nutzten seine Buben Angebote wie Bayern- und Deutschland-Ticket, manchmal zahlten sie auch mit Taschengeld eine besondere Fahrt. So am Samstag: Sie buchten zwei Plätze erster Klasse im TGV von Ulm nach Stuttgart und wollten mit dem Regionalexpress anreisen. (Lesen Sie auch: Aus dem Zug geworfen: Fahrgäste mit Rad müssen aussteigen, um anderen Platz zu machen)
Angefangen hatte der Ausflug laut Fischer mit 20 Minuten Zugverspätung. Bei der Fahrscheinkontrolle sei ein vom Busunternehmen RBA im Rahmen des Schülerverkehrs ausgestelltes Deutschland-Ticket nicht akzeptiert worden. Fischer: „Der Zugbegleiter hat sie in Bad Grönenbach rausgeworfen – zwei weinende Kinder mit elf und 13.“ (Lesen Sie auch: Bahn erstickt Hoffnungen auf Oberleitungen: Es bleibt bei Dieselabgasen)
Per Telefon forderte Fischer seine Kinder auf, wieder einzusteigen. Er wollte ein Online-Ticket kaufen und per E-Mail schicken. Doch der Zugbegleiter habe „die Türen grinsend geschlossen und sich umgedreht“. Die Buben seien am Bahnsteig zurückgeblieben, wo er sie abgeholt habe, sagt Fischer und fragt: „Warum sollten meine Kinder freiwillig in Bad Grönenbach aussteigen, wenn sie eine besondere Bahnfahrt planten?“
Die Bahn-Sprecherin dagegen sagt, der Kundenbetreuer sei bereit gewesen, die Buben bis zum Zielbahnhof mitzunehmen. Er habe sie nach eigenen Angaben lediglich auf die Ungültigkeit des Fahrscheins hingewiesen und dass es nach einem Umstieg bei weiteren Kontrollen ebenfalls zu Problemen kommen könnte. Daraufhin hätten die Buben von sich aus gesagt, sie wollten in Memmingen aussteigen und sich von ihrem Vater abholen lassen. Der Kundenbetreuer habe sie dann darauf hingewiesen, dass die Anfahrt für ihren Vater kürzer wäre, wenn sie bereits in Bad Grönenbach aussteigen.
Die Bahn-Sprecherin stellt zudem klar: „Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden.“