Diesen Artikel lesen Sie nur mit
Was darf die Polizei?

In Unterhose in Gewahrsam: Klimaaktivist muss sich auf Präsidium ausziehen

Welche Maßnahmen die Polizei ergreifen darf und wann ein Gewahrsam zulässig ist, regelt in Bayern das Polizeiaufgabengesetz.

Welche Maßnahmen die Polizei ergreifen darf und wann ein Gewahrsam zulässig ist, regelt in Bayern das Polizeiaufgabengesetz.

Bild: Ulrich Perrey, dpa (Symbolbild)

Welche Maßnahmen die Polizei ergreifen darf und wann ein Gewahrsam zulässig ist, regelt in Bayern das Polizeiaufgabengesetz.

Bild: Ulrich Perrey, dpa (Symbolbild)

Ein "Letzte Generation"-Aktivist muss sich nach einer Straßenblockade in Kempten ausziehen. Er spricht von Einschüchterung, die Polizei von zulässigen Mitteln.
19.03.2023 | Stand: 15:03 Uhr

Nur mit einer Unterhose bekleidet habe die Polizei ihn in eine Gewahrsamszelle gesperrt, erzählt ein 20-jähriger Klimaaktivist aus Kempten. Mit vier anderen Mitgliedern der „Letzten Generation“ hatte er sich Anfang Februar auf die Bahnhofstraße am Forum Allgäu geklebt. Was danach auf dem Präsidium geschah, habe ihn schockiert, sagt der junge Mann: „Ich habe mich gefühlt wie ein Tier. Später musste ich auch noch meine Unterhose ausziehen.“ Die Polizei spricht jedoch von einem zulässigen Vorgehen.