Feneberg kann die Absperrbänder endgültig einmotten: Das Unternehmen darf trotz des Lockdowns weiterhin sein gesamtes Sortiment anbieten. Das Urteil zur Klage gegen eine Anordnung der Stadt Kempten ist nun rechtskräftig.
Bild: Ralf Lienert (Archiv)
Feneberg kann die Absperrbänder endgültig einmotten: Das Unternehmen darf trotz des Lockdowns weiterhin sein gesamtes Sortiment anbieten. Das Urteil zur Klage gegen eine Anordnung der Stadt Kempten ist nun rechtskräftig.
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Nun ist an dem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Augsburg nicht mehr zu rütteln: Die Firma Feneberg darf im Kemptener Fenepark auch weiterhin das komplette Sortiment verkaufen.
Das Gericht hatte, wie berichtet, einem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben und damit eine Anordnung der Stadt Kempten gekippt. Nun ist die Entscheidung nach Angaben eines Gerichtssprechers rechtskräftig – es sei innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Beschwerde eingegangen.
Die Stadt hatte im Januar angeordnet, dass Großmärkte Abteilungen mit jenen Waren absperren, die über das Sortiment für den täglichen Bedarf hinausgehen. Feneberg etwa sperrte daraufhin unter anderem die Regale mit Sportartikeln und Spielzeug mit rot-weißen Bändern ab, ging aber juristisch gegen die Anordnung vor. Mit Erfolg.
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Zwar galt die Entscheidung des Augsburger Gerichts nur zwischen den Beteiligten, also Feneberg und der Stadt Kempten. Der Beschluss hatte allerdings Auswirkungen auch für andere Händler: Die Stadt Kempten nahm die Anordnung umgehend für alle Großmärkte vor Ort zurück.
Das Unternehmen Feneberg will sich weiterhin nicht zu dem Fall äußern.
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