Regelmäßige Corona-Tests sind an Arbeitsstätten und in vielen Einrichtungen längst an der Tagesordnung. Ab Montag, 10. Januar, gibt es laut Beschluss des bayerischen Kabinetts auch eine Testnachweispflicht dreimal in der Woche für Kita-Kinder, die älter als ein Jahr sind. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen bei Kindern einen negativen Test nachweisen. Sonst dürfen die Mädchen und Buben nicht betreut werden – auch nicht von einer Tagesmutter.
Corona-Test in Kitas