Nach einer Messer-Attacke in Wangen vor gut einem halben Jahr ist jetzt vor Gericht ein Urteil gefallen. Der Angriff auf das erst vierjährige Mädchen hatte im ganzen Allgäu - und darüber hinaus - für Bestürzung gesorgt.
Mädchen in Wangen mit Messer angegriffen - 35-Jähriger verurteilt
Am Dienstagnachmittag steht fest: Der 35-jährige wird laut einem Urteil des Landgerichts Ravensburg dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Die Schwurgerichtskammer ging bei dem Vorfall in Wangen im Allgäu von versuchtem Mord aus. Aufgrund seiner Krankheit sei der Beschuldigte mit syrischer und niederländischer Staatsbürgerschaft schuldunfähig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Attacke auf Mädchen in Supermarkt in Wangen - Vierjährige lebensgefährlich verletzt
Der 35-Jährige hatte im April dieses Jahres in einem Supermarkt mit einem Messer auf die Vierjährige eingestochen. Ein Lehrer war danach eingeschritten und hatte ihm das Messer abgenommen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt. Davon zeugen die Aussagen einer Ravensburger Ärztin, die für eine mehrere Stunden dauernde Notoperation des Kindes ins Wangener Krankenhaus gerufen worden war, sowie einer Rechtsmedizinerin, die den Fall nach Aktenlage begutachtet hatte.
Das Kind hat zudem Narben und ein erhöhtes Risiko für weitere gesundheitliche Schäden davongetragen. Mental sei es der Vierjährigen sehr schlecht gegangen, beschrieb die Ärztin.
Richter wird bei Urteilsverkündung emotional
"Selbst für uns ist dies ein absolut außergewöhnlicher Fall. Und auch ein Richter muss nicht jede Emotion über Bord werfen." In diesem Fall koste es viel Kraft, objektiv, sachlich und ruhig zu bleiben. "Die Vorstellung, ich gehe mit meinem vierjährigen Kindergartenkind nichtsahnend in einen Supermarkt, um schnell etwas zu erledigen und kann dann nur das Leben meines Kindes dadurch retten, das ich Geistesgegenwart beweise, schnell handle und dann stundenlang nicht weiß, ob es gereicht hat - das ist der Alptraum eines jeden Elternteils." Gleichzeitig warnte der Richter davor, den Fall für politische Zwecke zu instrumentalisieren. Eine psychische Erkrankung könne jeden treffen.
Prozess nach Messer-Angriff: Urteil ist rechtskräftig
Vor Gericht räumte der Beschuldigte den Anklagevorwurf ein. Er habe eine göttliche Eingebung gehabt. Neben der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage sprach sich auch die Verteidigung für die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Klinik aus. Von ihm gehe eine ständige Gefahr für die Allgemeinheit aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil wurde von allen bei der Sitzung akzeptiert.
(mit dpa)