„Ich war schon fünfmal im Gefängnis." Mit diesem Geständnis eröffnet Professor Claus Loos seine Vorlesung. 250 Kinder starren ihn erschrocken an. Loos kann die Zuhörer jedoch schnell wieder beruhigen, indem er hinterherschiebt: „Ich habe die Gefängnisse aber nur besucht.“ An der Kemptener Hochschule hat wieder eine Vorlesung der Kinder-Uni stattgefunden –
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Bei dieser Veranstaltungsreihe vermittelt die Hochschule wissenschaftliche Themen auf kindgerechte Weise. Ziel ist es, den Kleinen einen ersten Einblick in die akademische Welt zu geben und Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken. Kinder zwischen acht und zwölf Jahren können teilnehmen. Auch ganze Schulklassen sind zu dem Vortrag von Claus Loos gekommen. Der Professor lehrt an der Hochschule Kempten und erklärt in seinem Podcast „Inside Law“, wie Recht funktioniert.
Mit dem Thema „Hinter Gittern – wie kommt man ins Gefängnis?“ fesselt Claus Loos die Nachwuchsstudenten von Anfang an. Die Kinder sind neugierig und stellen viele Fragen: „Was ist, wenn man im Gefängnis krank wird?“ oder: „Gibt es in jeder Zelle ein Klo?“

Am Anfang steht die Straftat
Zu Beginn erklärt der Professor, dass man, um ins Gefängnis zu kommen, erst mal ein Gesetz brechen müsse. Loos fragt: „Wer von euch hat schon mal gegen die Regeln seiner Eltern verstoßen?“, und alle Kinder melden sich. So macht der Professor klar, dass nicht jeder, der eine Regel bricht, ins Gefängnis geht. Selbst bei einer echten Straftat müsse man sich erst mal erwischen lassen, sagt er mit einem Augenzwinkern. Und wenn die Polizei einen Verbrecher schnappt, gebe es zuerst noch ein Gerichtsverfahren.
Das Gericht entscheidet, ob der Beschuldigte ins Gefängis kommt
Loos erklärt den Kindern, wer alles in einem Verhandlungssaal sitzt: Richterinnen, Anwälte, Staatsanwältinnen, der Angeklagte, Zeugen und das Publikum. Und er beschreibt, wofür jeder von ihnen verantwortlich ist. „Verurteilt wird jemand erst, wenn das Gericht fest davon überzeugt ist, dass er die Straftat wirklich begangen hat“, sagt Loos. Doch selbst dann heiße das noch nicht automatisch, dass derjenige ins Gefängnis kommt. Alternativ könne etwa eine Geldstrafe angeordnet werden.
Gummibärchen darf man ins Gefängnis nicht mitnehmen
Wer nach dem Gerichtsverfahren tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, den sperrt man ein. Und weil das Gefängnis eine Strafe ist, dürfe man nichts mitnehmen, das Spaß macht, erklärt Loos. Keine Bücher, kein Spielzeug, kein Handy, keine Gummibärchen oder Schokolade. Das löst ein schockiertes Raunen im Hörsaal aus.
Danach zeigt Claus Loos Fotos von den hohen Mauern um das Gefängnis in Kempten. Da komme keiner, der ausbrechen will, so einfach drüber. „Außer vielleicht mit einem Trampolin“, spekulieren die Kinder. Weitere Fotos zeigen, wie es innen aussieht: ziemlich kleine Räume ohne viel Schnickschnack. „Ein bisschen wie ein Zimmer im Schullandheim, aber mit Gittern vor den Fenstern“, beschreibt es Loos. „Und natürlich gibt es in jeder Zelle eine Toilette“, antwortet er auf die Frage vom Anfang. Eines der Kinder meldet sich mit einem Problem, wofür sogar der Professor keine Lösung hat: „Was passiert, wenn jemand im Gefängnis Platzangst hat?“
Am Schluss erklärt Loos noch, wie man aus dem Gefängnis wieder herauskommen kann. „Wer sich anständig verhält, darf das Gefängnis eventuell früher wieder verlassen.“ Ausbrechen dagegen klappt laut dem Experten in Deutschland nur ganz selten.