Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die von Minderjährigen im Zuge der Kontaktbeschränkungen begangen wurden, sind die Stadtverwaltungen und Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Sowohl die Stadt Memmingen als auch das Unterallgäuer Landratsamt kennen allerdings keinen Fall, bei dem Erziehungsberechtigte für ihre unter 14-jährigen Kinder ein Bußgeld zahlen mussten.
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