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Kontaktbeschränkungen: Bußgeld auch für Jugendliche möglich

Corona-Kontrollen

Kontaktbeschränkungen: Bußgeld auch für Jugendliche möglich

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    Auch Jugendliche müssen unter Umständen ein Bußgeld zahlen, wenn sie gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen.
    Auch Jugendliche müssen unter Umständen ein Bußgeld zahlen, wenn sie gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen. Foto: Benedikt Siegert (Archiv)

    Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die von Minderjährigen im Zuge der Kontaktbeschränkungen begangen wurden, sind die Stadtverwaltungen und Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Sowohl die Stadt Memmingen als auch das Unterallgäuer Landratsamt kennen allerdings keinen Fall, bei dem Erziehungsberechtigte für ihre unter 14-jährigen Kinder ein Bußgeld zahlen mussten.

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