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Landgericht Kempten: Muss ein Allgäuer in die Psychiatrie?

Prozess am Landgericht Kempten

Busfahrer mit Messer bedroht: Muss ein Allgäuer in die Psychiatrie?

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    Ein 57-Jähriger Allgäuer steht vor dem Kemptener Landgericht. Es wird untersucht, ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
    Ein 57-Jähriger Allgäuer steht vor dem Kemptener Landgericht. Es wird untersucht, ob von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Foto: Bernd Thissen, dpa

    "Ich schlitz dich auf." Mit diesen Worten und einem ausegklappten Taschenmesser in der Hand soll ein 57-Jähriger Allgäuer einen Busfahrer im Sommer in Kaufbeuren bedroht haben. Auch vorher war er schon wegen ähnlicher Delikte aufgefallen. Wegen Bedrohung wurde er damals vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der Allgäuer habe laut Einschätzung der Staatsanwaltschaft wohl im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, daher soll er für seine Taten keine Geld- oder Haftstrafe erhalten. Am Kemptener Landgericht wird nun verhandelt, ob der Mann weiterhin im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

    Beschuldigter soll Jalousie von Einrichtung beschädigt haben

    Die Vorsitzende Richterin befragte den 57-Jährigen am ersten Verhandlungstag zu den jeweiligen Taten. Es ging beispielsweise um eine Jalousie, die er an der Pforte einer psychiatrischen Einrichtung heruntergerissen und dabei die innen sitzende Frau bedroht haben soll. "Ich war wütend und wollte die Frau besser sehen", sagte der Beschuldigte. Er soll - so steht es in der Anklage - zu ihr gesagt haben, dass sie nicht mehr lebend herauskomme, wenn sie ihn nicht einlasse. "Kann sein", sagte der Mann und fragt weiter: "Ist die Frau als Zeugin da? Dann fragen wir sie." Im Zeugenstand erinnerte sich die Frau nur: "Ich habe mich in der Situation nicht gut gefühlt."

    Ein Schaden von über 700 Euro sei bei der Beschädigung entstanden. "Müssen wir die Jalousie noch bezahlen, Herr Betreuer?", fragte der Mann in den Saal. Die Richterin bejahte dies. "Wir zahlen auf jeden Fall, wir haben das Geld." Von seinen 824 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente blieben ihm monatlich 500 Euro übrig, rechnete er vor.

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    Weiterer Fall: Barangestellten mit Messer bedroht

    Auch den Angestellten einer Bar soll der Mann mit einem Messer bedroht haben. "Warum hatten Sie das Messer überhaupt dabei?", fragte die Richterin. "Zum Essen, ich bin ja obdachlos", erklärte der 57-Jährige. Außerdem sei er ein "Waffennarr", so habe er auch schon Messer an seinem Gürtel getragen, um Frauen zu beeindrucken.

    Betreuer sieht positive Entwicklung durch Therapie

    Der rechtliche Betreuer des Mannes sagte als Zeuge aus, dass dieser sich in der Psychiatrie positiv entwickelt habe. War er davor misstrauisch und ängstlich, sei er nun offen und "wie ausgewechselt". Dazu sagte der Beschuldigte, er fühle sich "gleich". Aktuell müsse er Medikamente einnehmen. Diese seien schlecht für ihn: "Ich glaube nicht an Medikamente."

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    Mann ist bereits seit 1990er Jahren immer wieder auffällig

    Nicht zum ersten Mal verhandelt ein Allgäuer Gericht über die Sicherung des Mannes. Bereits seit den 1990er Jahren habe er aufgrund seiner Erkrankung immer wieder Straftaten begangen, die für ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus mündeten, sagt die Richterin.

    An drei weiteren Tagen im Februar werde beraten, ob von dem Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er weiterhin in der Psychiatrie untergebracht werden muss.

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