Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Landgericht Kempten: Soldat wegen Vergewaltigung mit Waffe vor Gericht

Landgericht Kempten

Bundeswehr-Soldat soll Kameradin in Afghanistan vergewaltigt haben - 36-Jähriger bestreitet Vorwürfe

    • |
    • |
    Vor dem Landgericht in Kempten muss sich derzeit ein Soldat verantworten, der eine Kameradin vergewaltigt haben soll.
    Vor dem Landgericht in Kempten muss sich derzeit ein Soldat verantworten, der eine Kameradin vergewaltigt haben soll. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Was passierte in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2020 im Bundeswehr-Feldlager Camp Marmal in Mazar-i-Sharif in Afghanistan? Um diese Frage dreht sich ein Prozess vor dem Landgericht Kempten. Angeklagt ist ein 36 Jahre alter Bundeswehr-Soldat aus Dormagen (Nordrein-Westfalen). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Kameradin während des Bundeswehr-Auslandeinsatzes nach an einer Feier mit einer Schusswaffe bedroht und vergewaltigt zu haben.

    Prozess in Kempten: Soldat wegen Vergewaltigung angeklagt

    Der Angeklagte bestritt zum Auftakt der Verhandlung, die aus dem Raum Köln stammende Soldatin zum Sex gezwungen zu haben. Dieser sei einvernehmlich gewesen. Die Kollegin habe ihn nach ersten Küssen sogar animiert. „Ich habe weder verbal noch psychisch oder physisch Druck gemacht. Schon gar nicht mit der Waffe“, sagte der verheiratete Familienvater, der wegen Vergewaltigung mit Waffe sowie vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt ist. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Die Justiz in Kempten ist zentral für Straftaten von Bundeswehrsoldaten in „besonderer Auslandsverwendung“ zuständig (siehe Infokasten).

    Die mutmaßliche Tat soll sich laut Staatsanwaltschaft nach einer Party von Bundeswehr-Soldaten zum Faschingsauftakt am 11. November 2020 in Camp Marmal ereignet haben. Dabei soll auch Alkohol geflossen sein, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte.

    Kameradin des Angeklagten brach im Landgericht Kempten immer wieder in Tränen aus

    Als alle anderen Soldaten ins Bett gegangen waren, soll der Hauptfeldwebel die Frau bedroht und vergewaltigt haben. Die Frau habe „Angst um ihr Leben“ bekommen und die sexuellen Handlung nur deshalb erduldet, „um nicht vom Angeschuldigten erschossen zu werden“, wie es in der Anklage heißt, die Staatsanwalt Martin Slach vorlas. Durch die Tat soll sie erhebliche psychische Leiden erlitten haben. Sie sei deswegen in stationärer und anschließend ambulanter Behandlung gewesen.

    Die 34-Jährige, die durch den Kemptener Rechtsanwalt Klaus-Dieter Maier vertreten wird, ist laut einem Gutachten derzeit nicht vernehmungsfähig. Deshalb wurde im Prozess ein Video gezeigt, dass sie als Zeugin bei einer Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter im Mai in ihrem Heimatort zeigte.

    Die 34-Jährige brach immer wieder in Tränen aus, unterbrach ihre Sätze mehrmals. Sie beschrieb, dass sie den Annäherungen ihres Kollegen von Anfang eine klare Absage erteilt hätte: „Ich hab ihm klar gemacht, dass ich das nicht möchte und das er das unterlassen soll.“ Der Beschuldigte soll darauf hin gegrinst und gesagt haben, „dass ich das doch auch wolle“. Danach schilderte sie die Vergewaltigung. Tags darauf sei sie „wie eingefroren gewesen.“

    Angeklagter Soldat bestreitet Vergewaltigungsvorwürfe

    Der Beschuldigte schüttelte angesichts ihrer Darstellung im Video mehrmals den Kopf. Seinen Schilderungen zufolge habe die Soldatin ihn zunächst geküsst und ihm Avancen gemacht: „Wenn du mehr möchtest, warte, bis die Leute weg sind.“ Die später erfolgten sexuellen Handlungen bezeichnete er mit Blick auf seine Ehe als „dumm“.

    Entschieden verwahrte er sich jedoch dagegen, die Frau bedroht oder gar vergewaltigt zu haben. „So ist das nie passiert.“ An anderer Stelle betonte er: „Jemanden in einem Camp mit einer Schusswaffe zu bedrohen, macht keinen Sinn. Da wären sofort 30, 40 Mann da.“ Er durchlebe seit Bekanntwerden der Vorwürfe „die Hölle“, sagte der vom Dienst enthobene Soldat mit tränenerstickter Stimme.

    Laut dem Vorsitzenden Richter Christoph Schwiebacher hatte der Mann die Küsse im Rahmen der Ermittlungen nicht erwähnt. „Es wäre durchaus interessant gewesen, das frühzeitig vorzutragen“, sagte er. Der Angeklagte begründete dies damit, dass ihm geraten worden sei, zunächst einmal zu schweigen und einen Anwalt zu suchen.

    Am Nachmittag wurden mehrere Zeugen gehört. Ein Soldat gab an, dass die beiden an besagtem Abend harmonisch gewirkt und gegenseitig geflirtet hätten. Ein anderer berichtete, dass er die beiden am Folgetag bei einer „kumpelhaften Umarmung“ gesehen hätte. Vorgelesen wurde auch das Vernehmungsprotokoll eines weiteren Soldaten. Ihm waren wenige Tage später Stimmungsschwankungen bei der Frau aufgefallen. Als er sie fragte, ob sie angefasst worden sei, sei sie in Tränen ausgebrochen, habe mit ihm aber nicht darüber reden wollen. Kurze Zeit später zeigte sie die Tat an.

    In dem Prozess sind vier weitere Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wird Mitte November gerechnet.

    Warum ist das Landgericht Kempten in dem Fall zuständig?

    Laut Paragraf 11a der Strafprozessordnung (StPO) ist für Straftaten, die Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz begehen, die Gerichtsbarkeit in Kempten zuständig. Dies gilt seit dem 1. April 2013. Die Idee hinter der Entscheidung war, Kompetenzen zu bündeln und Zuständigkeitsstreitigkeiten zu verhindern, da Einsatzkräfte oft versetzt werden, erklärt Ferdinand Siebert, Sprecher des Landgerichts Kempten. Der Paragraf kam seit Bestehen allerdings nur selten zum Tragen.

    Bezüglich der Strafzumessung kann das Gericht laut Siebert Entscheidungen strafmildernd berücksichtigen, die zuvor im Rahmen eines etwaigen militärischen Disziplinarverfahrens ausgesprochen wurden.

    Mehr Nachrichten aus dem Allgäu lesen Sie hier.

    Die wichtigsten Nachrichten aus dem Allgäu, kommentiert von Redaktionsleiter Uli Hagemeier und seinem Team: Mit unserem "Weitblick"-Newsletter werden Sie einmal pro Woche schnell und kostenlos per E-Mail informiert. Abonnieren Sie den "Weitblick"-Newsletter hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden