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Landgericht Memmingen: Gewerbsmäßige Hehlerei? - Waren von Firmen gestohlen und verkauft

Einnahmen von über 900.000 Euro

Landgericht Memmingen: Hat ein 53-Jähriger gestohlene Elektronikteile weiterverkauft?

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    Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: 53-Jähriger soll gewerbsmäßig Hehlerei betrieben haben.
    Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: 53-Jähriger soll gewerbsmäßig Hehlerei betrieben haben. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Der Angeklagte sitzt ruhig auf dem Stuhl am Memminger Landgericht neben seinem Verteidiger. Der 53-Jährige trägt gelbe Jacke, blaue Jeans und ein schwarzes T-Shirt. Später wird er sich ein Sakko seines Verteidigers überziehen. Über zwei Stunden lang trägt die Staatsanwältin die Anklageschrift vor. Der Vorwurf: gewerbsmäßige Hehlerei. Der Angeklagte soll in 617 Fällen gestohlene Ware über Kleinanzeigenportale und per E-Mail weiterverkauft und gewerblich gehandelt haben. Insgesamt sollen so seit 2021 Einnahmen in Höhe von über 900.000 Euro entstanden sein. Es ist der erste Verhandlungstag. Ob es weitere geben wird, ist offen. Denn der Anwalt des Angeklagten will, dass das Verfahren ausgesetzt wird. Das Gericht prüft das jetzt.

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