Auch für Laubbläser gelten Regeln. Kein Wunder, während die einen die Geräte lieben, weil sie schnell und effektiv Herbstlaub, Blätter und Schmutz von der Straße blasen, sind andere von ihrem Lärm genervt. Tierschützer wiederum fürchten um die Fauna - Laubbläser bringen nämlich Tiere in Gefahr. Wann darf ich mit dem Laubbläser arbeiten? Welche Vorschriften gelten? Und wann und wo sind sie verboten? Hier der Überblick.
Wie laut sind Laubbläser?
Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden, heißt es beim Umweltbundesamt (UBA). Damit seien die Geräte "ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer". Der entstehende Lärm durch Laubbläser kann dabei nicht nur menschliche Anwohner und Gartennachbarn stören, sondern stresst auch Tiere - insbesondere Vögel.
Uhrzeit und Tage: Wann darf man mit dem Laubbläser arbeiten?
Für Laubbläser gelten die Vorschriften der Geräte -und Maschinenlärmschutzverordnung, der sogenannten 32. BImSchV.
- Besonders lärmintensive Geräte, und dazu zählen Laubbläser, dürfen in Wohngebieten nur werktags nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden, heißt es beim Bundesumweltministerium.
- An Sonntagen und Feiertagen ist der Einsatz von Laubbläsern komplett verboten.
- Außerdem gibt es vielerorts weitergehende Beschränkungen durch die Gemeinden.
Herbstlaub: Ist ein Laubbläser um 7 Uhr morgens erlaubt?
Das kommt darauf an, wo. In reinen Wohngebieten darf der Laubbläser grundsätzlich erst ab 9 Uhr angeworfen werden. Anders ist es in ländlichen, in Misch- oder Gewerbegebieten. Hier kann der Laubsauger oder Laubbläser auch schon um 7 Uhr morgens erlaubt sein. Entscheidend sind die örtlichen Regeln - viele Kommunen haben hier eigene strenge Vorschriften.
Was kann passieren, wenn ich außerhalb dieser Zeiten mit dem Laubbläser arbeite?
Wird außerhalb der erlaubten Zeiten gearbeitet, müssen sowohl Privatleute als auch Gewerbebetriebe mit einer Geldbuße rechnen. Denn wer sich gestört fühlt, kann die Polizei rufen. die Strafen liegen zwischen mehreren hundert bis zu 50.000 Euro.
Wer kann mir sagen, ob und wann ich einen Laubbläser nutzen darf?
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Welche Folgen hat der Einsatz von Laubbläsern für die Tierwelt?
"Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar", heißt es beim Bundesumweltamt. Und auch die Bundesregierung äußerte sich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen kritisch über den Einsatz von Laubbläsern. "In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können".
Sind Laubbläser schädlich für die Luft?
Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen laut Umweltbundesamt Schadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. "Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich", so die Behörde.
Sind Laubbläser mit Akku oder Elektroantrieb eine Alternative?
Jein. Laubbläser mit Akku sind leiser, aber leistungsschwächer und eher teuer. Elektrische Laubbläser sind zwar günstiger, beim Einsatz ist man allerdings an das Kabel gebunden.
Welche Alternativen gibt es zum Laubbläser?
Die simpelste Alternative ist natürlich der gute alte Rechen. Ohnehin sollte man im Herbstlaub mehr als Müll sehen. "Blätter sind meist kein lästiger Abfall", so die Stiftung Warentest. "Verteilt unter Hecken und Büschen erhöhen sie auf Dauer den Humusgehalt des Bodens." Und nicht nur das: "Igel und andere Tiere überwintern gern im Laub."