Die Polizei kontrollierte den Beifahrer in einem Fahrzeug mit Kennzeichen aus der Schweiz. Wie sich herausstellte, lag wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Angaben der Beamten eine offene Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro vor. Dazu kam noch eine Strafe wegen Betrugs von 600 Euro.
Mann entgeht drohender Haft
Außerdem hatte er Ordnungswidrigkeiten begangen, etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann entging der drohenden Haft, weil er die Schulden von insgesamt 7000 Euro begleichen konnte.